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Höherer Urlaubsanspruch für 2011 und 2012 durchgesetzt

Höherer Urlaubsanspruch für 2011 und 2012 durchgesetzt

Für 2011 und für 2012 erhalten auch Beamtinnen und Beamte, die noch keine 40 Jahre alt sind, einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Das hat das Innenministerium in einem Anfang Oktober veröffentlichten Erlass entschieden. Mit der Angleichung des Urlaubsanspruchs für jüngere Beamte an den Urlaubsanspruch ihrer älteren Kolleginnen und Kollegen greift der Innenminister eine Forderung der GdP auf, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Urlaubsanspruch vom 20. März diesen Jahres auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

In seinem Urteil hatte das BAG die altersabhängige Urlaubsstaffelung als unzulässige Altersdiskriminierung kritisiert. Für Beamtinnen und Beamte unter 30 Jahren bedeutet die Neuregelung, dass sie für 2011 und für 2012 jeweils vier Tage zusätzlichen Urlaub erhalten. Für Beamte zwischen 30 und 40 Jahren gibt es einen Tag mehr.

Die jetzt durch das Ministerium getroffene Regelung hat allerdings noch keine dauerhafte Anerkennung eines erhöhten Urlaubsanspruchs zur Folge, weil die Landesregierung die Zahl der Urlaubstage für Beamte grundsätzlich neu regeln will. Die GdP wird deshalb die Sicherung des dauerhaft höheren Urlaubsanspruchs für jüngere Beamte auf der politischen Tagesordnung halten.
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