Höherer Urlaubsanspruch für 2011 und 2012 durchgesetzt
In seinem Urteil hatte das BAG die altersabhängige Urlaubsstaffelung als unzulässige Altersdiskriminierung kritisiert. Für Beamtinnen und Beamte unter 30 Jahren bedeutet die Neuregelung, dass sie für 2011 und für 2012 jeweils vier Tage zusätzlichen Urlaub erhalten. Für Beamte zwischen 30 und 40 Jahren gibt es einen Tag mehr.
Die jetzt durch das Ministerium getroffene Regelung hat allerdings noch keine dauerhafte Anerkennung eines erhöhten Urlaubsanspruchs zur Folge, weil die Landesregierung die Zahl der Urlaubstage für Beamte grundsätzlich neu regeln will. Die GdP wird deshalb die Sicherung des dauerhaft höheren Urlaubsanspruchs für jüngere Beamte auf der politischen Tagesordnung halten.
Die jetzt durch das Ministerium getroffene Regelung hat allerdings noch keine dauerhafte Anerkennung eines erhöhten Urlaubsanspruchs zur Folge, weil die Landesregierung die Zahl der Urlaubstage für Beamte grundsätzlich neu regeln will. Die GdP wird deshalb die Sicherung des dauerhaft höheren Urlaubsanspruchs für jüngere Beamte auf der politischen Tagesordnung halten.