Inflationsausgleichsprämie: 100% Abschlagszahlung mit Februar-Bezügen
Gesetzgebungsverfahren eingeleitet – Einmalzahlung kommt Ende Januar
Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung haben diejenigen, die am 9.12.2023 in einem Dienstverhältnis standen und in der Zeit vom 01.08.2023 bis 09.12.2023 an mindestens einem Tag Bezüge erhalten haben. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Zahlung entsprechend anteilig gewährt. Versorgungsempfänger bekommen die 1800 Euro entsprechend des Ruhegehaltssatzes anteilig ausbezahlt. Stichtag ist jeweils der 9.12.2023.
Monatliche Zahlungen für Januar bis Mai kommen erst mit den Mai-Bezügen
Das Finanzministerium hat ebenso angekündigt, dass das LBV die monatlichen Zahlungen von 120 Euro für Januar bis Mai 2024 mit den Mai-Bezügen Ende April und die folgenden Abschläge bis Oktober 2024 monatlich ausbezahlen wird. Auch hier profitiert derjenige, der mindestens an einem Tag in dem Monat Bezüge erhält. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Zahlung entsprechend anteilig gewährt und für Versorgungsempfänger wird auch hier entsprechend des Ruhegehaltssatzes ausgezahlt.
Fazit: Ankündigung eingehalten, Auszahlungszeitpunkt etwas spät
Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf wird die von der GdP eingeforderte 1:1 Übernahme umgesetzt, einzig der späte Zeitpunkt des Beginns der monatlichen Auszahlungen überrascht negativ. Hier hätten wir uns für die Kolleginnen und Kollegen eine zügigere Umsetzung der Abschläge
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