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Inflationsausgleichsprämie: 100% Abschlagszahlung mit Februar-Bezügen

Gesetzgebungsverfahren eingeleitet – Einmalzahlung kommt Ende Januar

Die gesetzliche Grundlage zur Auszahlung der „Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ (Inflationsausgleichsprämie) ist auf den Weg gebracht und liegt den Gewerkschaften zur Stellungnahme vor. Nach Kabinettsbefassung soll der Gesetzentwurf am 30.01.2024 in den Landtag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Das NRW-Finanzministerium hat mitgeteilt, dass das LBV einen Abschlag in der Höhe der im Gesetz definierten Sonderzahlung von 1800 Euro bzw. 1000 Euro für Auszubildende mit den Bezügen für den Monat Februar 2024 auszahlen wird.

Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung haben diejenigen, die am 9.12.2023 in einem Dienstverhältnis standen und in der Zeit vom 01.08.2023 bis 09.12.2023 an mindestens einem Tag Bezüge erhalten haben. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Zahlung entsprechend anteilig gewährt. Versorgungsempfänger bekommen die 1800 Euro entsprechend des Ruhegehaltssatzes anteilig ausbezahlt. Stichtag ist jeweils der 9.12.2023.

Monatliche Zahlungen für Januar bis Mai kommen erst mit den Mai-Bezügen

Das Finanzministerium hat ebenso angekündigt, dass das LBV die monatlichen Zahlungen von 120 Euro für Januar bis Mai 2024 mit den Mai-Bezügen Ende April und die folgenden Abschläge bis Oktober 2024 monatlich ausbezahlen wird. Auch hier profitiert derjenige, der mindestens an einem Tag in dem Monat Bezüge erhält. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Zahlung entsprechend anteilig gewährt und für Versorgungsempfänger wird auch hier entsprechend des Ruhegehaltssatzes ausgezahlt.

Fazit: Ankündigung eingehalten, Auszahlungszeitpunkt etwas spät

Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf wird die von der GdP eingeforderte 1:1 Übernahme umgesetzt, einzig der späte Zeitpunkt des Beginns der monatlichen Auszahlungen überrascht negativ. Hier hätten wir uns für die Kolleginnen und Kollegen eine zügigere Umsetzung der Abschläge
gewünscht.

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