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Jahresurlaub kann zukünftig bis Dezember des Folgejahres genommen werden

Jahresurlaub kann zukünftig bis Dezember des Folgejahres genommen werden

Tarifbeschäftigte des Landes NRW können künftig ihren Jahresurlaub bis zum 31. Dezember des Folgejahres in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeberverband des Landes NRW (AdL NRW) hat mit Schreiben vom 20.01.2012 mitgeteilt, dass der Finanzminister der Anwendung dieser erweiterten Urlaubsübertragungsmöglichkeit auf die Tarifbeschäftigten des Landes NRW seine Zustimmung erteilt hat und das seitens des AdL ebenfalls keine Bedenken bestehen.

Der Jahresurlaub 2012 muss hiernach z. B. bis spätestens zum 31.12.2013 vollständig in Anspruch genommen worden sein.

Diese neue Regelung ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 19 Abs. 2 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Diese wurde am 10.01.2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW bekannt gegeben und ersetzt u. a. die bisherige Erholungsurlaubverordnung.
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