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Kinderkrank: GdP fordert Regelung für Beamte

Foto: GdP
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Die Betreuung der Kinder mit dem Dienst unter einen Hut zu bekommen, stellt für unsere Kolleginnen und Kollegen eine tägliche Herausforderung dar. Und das unabhängig davon, ob man tarifbeschäftigt oder verbeamtet ist. Die Ausweitung des Anspruchs auf die sog. „Kinderkrankentage“ für alle Beschäftigtengruppen in den vergangenen beiden Jahren war daher ausdrücklich zu begrüßen. Klar ist aber auch: Der Bedarf wird nicht geringer. Der Gesetzgeber hat bezogen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reagiert und eine erneute Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankentage für die Kalenderjahre 2024 und 2025 beschlossen. So können pro Jahr und Kind längstens 15 Arbeitstage, für alleinerziehende längstens 30 Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Maximal können so 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende 70 Arbeitstage pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Übertragung der Regelung für Beamte steht aus

Die Erhöhung des Anspruchs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ging in den vergangenen Jahren stets mit einer Verweisregelung in der Freistellungs- und Urlaubsregelung einher, durch die auch verbeamtete Kolleginnen und Kollegen profitierten. Eine solche Regelung steht aktuell allerdings noch aus.

Die GdP hat daher mit einem persönlichen Anschreiben Minister Reul aufgefordert, sich für eine zügige Regelung für den Beamtenbereich einzusetzen.

Forderung: Dauerhafte Erhöhung der Kinderkrankentage überfällig

Die vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, dass es auch unabhängig von der Corona-Pandemie durch Infektionswellen regelmäßig zu Herausforderungen bei der Kinderbetreuung kommt. Das Land sollte hier im Sinne einer vorausschauenden Rechtssetzung den Anspruch auf die Kinderkrankentage dauerhaft erhöhen, um nicht jedes Jahr aufs Neue nachsteuern zu müssen.
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