Pressemitteilung
GdP fordert Umkehr der Beweislast für Drogenbosse
Zudem fordert die GdP eine Umkehr der Beweislast bei der Drogenbekämpfung. "Statt der Polizei die Aufgabe zu überlassen, bei Verdacht auf Rauschgifthandel den Beschuldigten im Detail nachweisen zu müssen, dass die sichergestellten Geldvermögen illegal erworben sind, müssen die Verdächtigten selbst den Beweis erbringen, dass sie die Gelder legal erworben haben", sagte Richter. "Nur wenn wir die Gewinne abschöpfen, haben wir eine Chance, die Drogenkartelle zu besiegen."
Bei der Verfolgung von Konsumentendelikten plädiert die GdP für eine Ausweitung des Opportunitätsprinzips auf die Polizei. Nach geltendem Recht kann jeder Staatsanwalt ohne Zustimmung eines Richters ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einstellen, wenn es lediglich um kleine Eigenbedarfsmengen geht. Die Polizei hat diese Möglichkeit nicht, sondern muss selbst kleinste Cannabismengen zur Anzeige bringen, obwohl die Strafverfahren anschließend reihenweise von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. "Uns geht es nicht um eine Freigabe von Drogen", sagte Richter auf dem Kriminalforum der GdP, "aber wir müssen uns der Frage stellen, ob wir die Ressourcen bei der Drogenbekämpfung immer zielgerichtet einsetzen."
Bei der Verfolgung von Konsumentendelikten plädiert die GdP für eine Ausweitung des Opportunitätsprinzips auf die Polizei. Nach geltendem Recht kann jeder Staatsanwalt ohne Zustimmung eines Richters ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einstellen, wenn es lediglich um kleine Eigenbedarfsmengen geht. Die Polizei hat diese Möglichkeit nicht, sondern muss selbst kleinste Cannabismengen zur Anzeige bringen, obwohl die Strafverfahren anschließend reihenweise von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. "Uns geht es nicht um eine Freigabe von Drogen", sagte Richter auf dem Kriminalforum der GdP, "aber wir müssen uns der Frage stellen, ob wir die Ressourcen bei der Drogenbekämpfung immer zielgerichtet einsetzen."