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Landesregierung bereitet Entnahme aus dem Pensionsfonds vor

GdP und DGB fordern klare Zweckbindung

Foto: Sven Vüllers
Foto: Sven Vüllers
Düsseldorf.

Die Landesregierung NRW hat ein Gesetz zur Änderung des Pensionsfondsgesetzes Nordrhein-Westfalen in den Landtag eingebracht. Dieses sieht vor, dass schon ab 2024 die durchschnittlich erwirtschafteten Erträge des Pensionsfonds jährlich in den Landeshaushalt überführt werden können. Im Haushaltsentwurf 2024 hat der Finanzminister dadurch nun 343 Mio.€ an zusätzlichen Einnahmen verbucht. Die Vermögenssubstanz des Fonds zum 31.12.2022 (13,1 Mrd. Euro) soll bis 2030 erhalten bleiben.

Es ist bislang nicht klar, wofür die Gelder verwendet werden sollen

Für uns ist derzeit aufgrund des Gesetzentwurfs nicht sichergestellt, dass entnommene Gelder tatsächlich zweckgerecht zur Abfederung von steigenden Pensionsverpflichtungen verwendet werden. Es ist auch nicht erkennbar, welche langfristige Strategie die Landesregierung mit der jetzt angedachten Entnahmepraxis bis 2030 verfolgt.

Ist 2024 der richtige Zeitpunkt für einen Stopp des Vermögensaufbaus?

Warum ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt Gelder aus dem Pensionsfonds entnommen werden sollen, hat die Landesregierung bislang nicht erklärt. Mit der Entnahme soll auch die Einstellung der jährlichen Zuführung von 200 Mio. Euro zum Pensionsfonds gestoppt werden. Hierzu gab es bisher keine Erläuterungen gegenüber dem Beirat zum Pensionsfonds, in dem die GdP über den DGB NRW vertreten ist. Auch der Gesetzentwurf liefert keine ausreichende Begründung.

Wir nehmen die Landesregierung in die Pflicht: Entnahmen müssen klar begründet werden und dürfen nur streng zweckgebunden verwendet werden

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren muss die Landesregierung nachliefern und sachgerechte Kriterien für den Umfang und den Zeitpunkt der Auszahlung benennen. Diese müssen auch in ein entsprechendes Gesetz aufgenommen werden. Gelder aus dem Pensionsfonds dürfen auf keinen Fall zum Stopfen von Haushaltslöchern benutzt werden, sondern müssen im Falle einer gerechtfertigten Entnahme ausschließlich der Zahlung von Pensionsverpflichtungen dienen. Auch das muss eindeutig im entsprechenden Gesetzentwurf abgesichert werden. Hierfür wird sich die GdP gemeinsam mit dem DGB NRW im Rahmen der laufenden Gesetzesberatungen einsetzen.

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