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Langzeitkonten? Langzeitstillstand!

Foto: GdP/Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis
Foto: GdP/Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis

Statt der Einführung echter Langzeitkonten zur Entlastung der Beschäftigten und zum Abbau von Mehrarbeit hat die Landesregierung Anfang des Jahres die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 44 Stunden vorgeschlagen. Offiziell auf „freiwilliger“ Basis. Diesen Vorschlag haben die Gewerkschaften gemeinsam abgelehnt und ein ernsthaftes Angebot verlangt. Erst auf massiven Druck des DGB hat die Landesregierung jetzt ein Spitzengespräch für Ende März angekündigt. Der Eindruck bleibt, dass die Landesregierung versucht, das Problem auszusitzen.

Der Innenminister steht mit leeren Händen da

Die von Innenminister Reul angekündigten Langzeitkonten für die Polizei gibt es bislang nur in einer Pressemitteilung des Ministers vom August 2020. Weder die GdP noch der PHPR hat jemals eine schriftliche Vorlage zur Einführung von Langzeitkonten in der Polizei erhalten.

Auch für die Gruppe der z.B. durch Schichtdienst besonders belasteten Beschäftigten sollten die Gespräche im Rahmen der Attraktivitätsoffensive Fortschritte bringen. Vorgelegt hat die Landesregierung bislang nichts.

Letzte Chance für die Attraktivitätsoffensive

Das jetzt angekündigte Spitzengespräch ist die letzte Chance für die Attraktivitätsoffensive der Landesregierung. Beim Thema Arbeitszeit und Langzeitkonten, und bei Verbesserungen für besonders belastete Beschäftigte müssen jetzt endlich echte Vorschläge auf den Tisch.

Aus Sicht der GdP gibt es keinen Grund, mit Verweis auf den Stillstand der Attraktivitätsoffensive der Landesregierung die Hände in den Schoß zu legen. Anstatt der GdP vorzuwerfen, sie würde die Verhandlungen blockieren, muss der Innenminister erstmal einen konkreten Vorschlag machen.

GdP-Forderung: Die Polizei muss alleine mit Langzeitkonten starten

Wenn eine umfassende Lösung für Langzeitzeitkonten auf Landesebene nicht erreicht werden kann, dann muss endlich ein klares Konzept für die Polizei auf den Tisch. Nicht als vage Ankündigung, sondern als Verordnungsentwurf. Damit die Beschäftigten erkennen können, woran sie sind.

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