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Mehrarbeit: Sensibilisierungserlass in den Behörden

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Nachdem der Landesrechnungshof die Verfahrensweise bei der Buchung von Mehrarbeit bemängelt hatte, stellt das Ministerium nun nochmal die rechtlichen Anforderungen an Mehrarbeit in einem Erlass klar.

Folgende Kernpunkte beinhaltet der sog. Sensibilisierungserlass:

  • Geleistete Mehrarbeit ist vorrangig durch Freizeit auszugleichen.
  • Nur wenn der Ausgleich durch Dienstbefreiung aufgrund zwingender dienstlicher Belange nicht möglich ist, ist ein finanzieller Ausgleich bis zu 480 Stunden pro Jahr möglich.

Voraussetzung hierfür ist, dass:
  • die Mehrarbeit in jedem Einzelfall schriftlich angeordnet oder genehmigt wurde,
  • die jeweilige monatliche regelmäßige Arbeitszeit um mehr als fünf Stunden überschritten wurde und
  • die Mehrarbeit aufgrund zwingender dienstlicher Belange innerhalb eines Jahres nicht ausgeglichen werden konnte.

Das Ministerium stellt weiter klar, dass Mehrarbeit bis zur „Bagatellgrenze“ in Höhe von monatlich unter fünf Stunden aufgrund der Gesetzeslage verfällt.

GdP-Position: Hinter der Mehrarbeit stehen reale Belastungen

Dass der Landesrechnungshof sich auf die formale Betrachtung der Vorschriften beschränkt, ist seiner Aufgabe geschuldet. Der Sachverhalt macht aber nochmals sehr deutlich: Formale Vorschriften und dienstliche Belastungen sind zwei Paar Schuhe. Jede Stunde Mehrarbeit stellt eine reale Belastung dar. Für den menschlichen Organismus macht es keinen Unterschied, ob eine, fünf oder mehr Stunden Mehrarbeit angefallen sind. Hier liegt es in der Verantwortung der Politik einen Rechtsrahmen zu schaffen, in dem ein Ausgleich zur Gesunderhaltung möglich ist. Die GdP hat hier fortwährend gefordert, z.B. Sonderbebuchungsmöglichkeiten für das Langzeitarbeitskonto zu schaffen.


Wenn nun auch in Aussicht gestellt wird, dass es keinen weiteren Verzicht auf die Einrede der Verjährung bei angeordneter Mehrarbeit über den 31.12.2023 hinausgeben wird, dann drohen vielfach etliche Stunden aus den Entstehungsjahren 2020 und früher ersatzlos zu verfallen. Wenn diese Stunden bis Jahresende alle mit Freizeitausgleich ausgeglichen werden, dann wird die Funktionsfähigkeit der Polizei NRW in einigen Bereichen in Frage gestellt sein. Hier ist Innenminister Herbert Reul gefragt, sein Versprechen, dass unter ihm keine "Überstunde“ verfällt, auch weiterhin in die Tat umzusetzen.

Wir werden den Verlauf genau beobachten und Minister Reul klar an seinem Versprechen messen.

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