Minister „reult“ Mehrarbeit ab
Mehrarbeit kleiner gleich 5 Stunden pro Monat verfällt zukünftig
Mit der aktuellen Verfügung werden künftig Stunden angeordneter Mehrarbeit kleiner gleich 5 Stunden pro Monat oberhalb der schon überlangen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden ersatzlos gestrichen.
Mangelnde Wertschätzung für geleistete Arbeit wird Folgen haben
Schon heute ist es teilweise sehr schwierig, Freiwillige bei Alarmierungen aus der Freizeit für Spontan-Lagen oder andere Ad-hoc-Anlässe zu finden. Der nun zukünftig stattfindende ersatzlose Stundenverfall von bis zu 5 Stunden angeordneter Mehrarbeit pro Monat wird diese Herausforderungen noch vergrößern. Dass eine andere Handhabung möglich ist, zeigt bspw. Hessen. Hier wurde der Bereich der Polizei per Verordnung von der sog. "Bagatellgrenze" ausgenommen. Genau das ist der richtige Weg, um die entsprechende Wertschätzung für die geleistete Arbeit zu zeigen.
Innenminister Reul muss für Nichtanwendung in der Polizei sorgen
Angeordnete Mehrarbeit spielt in keinem anderen Ressort in NRW eine so wichtige Rolle wie in der Polizei, um die stetig wachsenden Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können. Für die GdP ist klar: Jede Stunde Arbeitszeit bedeutet eine physische und psychische Belastung, daher ist es nicht mit dem Fürsorge-Gedanken zu vereinen, dass diese zukünftig ersatzlos verfallen sollen.
Für eine Nichtanwendung der Bagatellgrenze für die NRW-Polizei muss sich Innenminister Reul schleunigst mit aller Kraft im Landeskabinett einsetzen, andernfalls werden zukünftig am Monatsende unzählige Stunden „abgereult“ werden und damit ersatzlos verfallen, obwohl sie für die Innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen geleistet wurden.
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