Zum Inhalt wechseln

Minister „reult“ Mehrarbeit ab

Foto: Justin Brosch/GdP
Foto: Justin Brosch/GdP

Das LAFP hat auf Weisung des Ministeriums des Innern eine Verfügung mit Hinweisen zum Entstehen von Mehrarbeit und sonstiger Stundenguthaben an die Polizeibehörden versandt. Damit findet die seit dem DSM-Einführungserlass vom 29.02.2000 umgesetzte Praxis, dass angeordnete Mehrarbeit kleiner gleich 5 Stunden pro Monat nicht ersatzlos verfällt, sondern als geleistete Arbeitszeit auf das Haben-Konto umgebucht wird, ein jähes Ende. Dabei war seinerzeit bereits klar: Die Aufgaben der Polizei NRW führen regelmäßig zu Mehrarbeit bei unseren Kolleginnen und Kollegen. Diese darf nicht verfallen. Das galt damals, und das gilt heute umso mehr. Gerade mit Blick auf das Versprechen des Ministers, dass unter ihm keine „Überstunde“ verfällt.

Mehrarbeit kleiner gleich 5 Stunden pro Monat verfällt zukünftig

Mit der aktuellen Verfügung werden künftig Stunden angeordneter Mehrarbeit kleiner gleich 5 Stunden pro Monat oberhalb der schon überlangen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden ersatzlos gestrichen.

Mangelnde Wertschätzung für geleistete Arbeit wird Folgen haben

Schon heute ist es teilweise sehr schwierig, Freiwillige bei Alarmierungen aus der Freizeit für Spontan-Lagen oder andere Ad-hoc-Anlässe zu finden. Der nun zukünftig stattfindende ersatzlose Stundenverfall von bis zu 5 Stunden angeordneter Mehrarbeit pro Monat wird diese Herausforderungen noch vergrößern. Dass eine andere Handhabung möglich ist, zeigt bspw. Hessen. Hier wurde der Bereich der Polizei per Verordnung von der sog. "Bagatellgrenze" ausgenommen. Genau das ist der richtige Weg, um die entsprechende Wertschätzung für die geleistete Arbeit zu zeigen.

Innenminister Reul muss für Nichtanwendung in der Polizei sorgen


Angeordnete Mehrarbeit spielt in keinem anderen Ressort in NRW eine so wichtige Rolle wie in der Polizei, um die stetig wachsenden Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können. Für die GdP ist klar: Jede Stunde Arbeitszeit bedeutet eine physische und psychische Belastung, daher ist es nicht mit dem Fürsorge-Gedanken zu vereinen, dass diese zukünftig ersatzlos verfallen sollen.

Für eine Nichtanwendung der Bagatellgrenze für die NRW-Polizei muss sich Innenminister Reul schleunigst mit aller Kraft im Landeskabinett einsetzen, andernfalls werden zukünftig am Monatsende unzählige Stunden „abgereult“ werden und damit ersatzlos verfallen, obwohl sie für die Innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen geleistet wurden.

BeamtenNews zum Download
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.
Unsere Wirtschaftsunternehmen