Wir empfehlen daher folgendes Vorgehen:
Bei dem Verdacht, dass eine Infektion bei Dienstausübung erfolgt sein könnte, sollten die Kolleginnen und Kollegen unbedingt und unverzüglich eine Dienstunfallanzeige einreichen. Die Anzeige muss eine detaillierte Dokumentation (z.B Benennung von Zeugen etc.) der Kontaktsituation enthalten.
Der Nachweis einer COVID-19-Infektion ist ab sofort auch durch einen sog. Antikörpertest beim Vertragslabor des polizeiärztlichen Dienstes möglich. Der angesprochene Test ersetzt nicht den Rachenabstrich, liefert aber jenseits von 10 Tagen nach der Infektion einen annähernd 100 % Nachweis über das Vorliegen von Antikörpern.
Soweit Kolleginnen und Kollegen von einem Verdachtsfall ausgehen, ist dieser Test also dringend ab einem Zeitraum von 10 Tagen nach Kontakt mit einem Infizierten zu empfehlen.
Im Rahmen der Beantragung eines möglichen Unfallausgleichs sollte im Falle einer Erkrankung eine genaue Darlegung des Krankheitsverlaufes erfolgen.