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Musteranträge für Urlaubsgeld nutzen

Mit dem Juli-Gehalt hätten die Beamtinnen und Beamten in NRW auch das Urlaubsgeld für dieses Jahr bekommen – wenn die Sonderzahlung nicht bereits 2003 von der damaligen Landesregierung abgeschafft worden wäre. Ob die Streichung des Urlaubsgelds rechtmäßig ist, steht noch nicht endgültig fest. Das Bundesverfassungsgericht will darüber erst im Laufe dieses Jahr entscheiden. Um keinen Rechtsnachteil zu erleiden, müssen deshalb alle aktiven Beamten, die sich bereits vor der Streichung des Urlaubsgelds 2003 im Dienst befunden haben, auch in diesem Jahr einen Antrag auf Zahlung des Urlaubsgelds stellen. Die GdP hat dafür einen Musterantrag bereitgestellt.

In einem Schreiben an die Spitzenorganisationen – B 2104-52.1.1 - IV 1 vom 08.07.13 – hat der Finanzminister erklärt, dass alle entsprechenden Anträge bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung ruhend gestellt werden. Auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet.

Musterantrag zum Download
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