Neue Freistellungs- und Urlaubsverordnung
Von der Ausweitung des Sonderurlaubsanspruchs zur Betreuung kranker Kinder bis hin zur Möglichkeit, einen Teil des Jahresurlaubs anzusparen und so längere Auszeiten zu ermöglichen. Ebenfalls durchsetzen konnte sich die GdP mit der Forderung, den Freistellungsanspruch für Bevollmächtigte im Disziplinarverfahren wieder ausdrücklich in der Verordnung zu verankern.
Ein weiterer Erfolg der GdP: Die Bestimmung, nach der Beamtinnen und Beamte auch während ihres Urlaubs eine Erreichbarkeit sicherstellen müssen, entfällt zukünftig.
Alles Wichtige findet sich in der GdP-INFO zur neuen FrUrlV.
Ein weiterer Erfolg der GdP: Die Bestimmung, nach der Beamtinnen und Beamte auch während ihres Urlaubs eine Erreichbarkeit sicherstellen müssen, entfällt zukünftig.
Alles Wichtige findet sich in der GdP-INFO zur neuen FrUrlV.