Ohne Demo geht es nicht
Neben den beiden Kernforderungen der Gewerkschaften nach einer linearen Erhöhung der Einkommen um 6,5 Prozent und der Übernahme aller Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geht es in der Tarifauseinandersetzung auch um den Schutz des bestehenden Urlaubsanspruchs. Die bislang gültige Urlaubsregelung war im vergangenen Jahr von den Ländern gekündigt worden, nachdem das Bundesarbeitsgericht den am Lebensalter orientierten Urlaubsanspruch als altersdiskriminierend verworfen hatte. Infolge des Urteils hatten sich bereits Anfang vergangenen Jahres Gewerkschaften und Arbeitgeber für den Bereich der Kommunen und des Bundes (TVöD) auf einen generellen Anspruch auf 29 Urlaubstage für alle unter 55-Jährigen und von 30 Tagen für alle Lebensälteren verständigt. Diese Regelung wollen die Bundesländer allerdings nicht in den TV-L übernehmen.
Für die Gewerkschaften hat der bereits im vergangenen Jahr erzielte Tarifausschluss für die Beschäftigten bei Bund und Ländern aber auch aus einem zweiten Grund Vorbildcharakter: Ende März vergangenen Jahres hatten sich Gewerkschaften mit dem Bund und den Kommunen auf eine Tariferhöhung von 6,3 geeinigt. 3,5 Prozent gab es sofort, die übrigen 2,8 verteilt ab dem 1. Januar bzw. ab dem 1. August 2013 (jeweils 1,4 Prozent). Im Gegensatz zum Abschluss für den Bund und die Kommunen wollen die Gewerkschaften diesmal allerdings nur über eine zwölf-monatige Laufzeit verhandeln. Dadurch sollen die bislang zeitversetzt laufenden Tarifverhandlungen für den Bund und die Kommunen auf der einen und die Länder auf der anderen Seite wieder miteinander verknüpft werden.
Grafik „Nicht so arm, wie behauptet“ (DP 2-2013)
Für die Gewerkschaften hat der bereits im vergangenen Jahr erzielte Tarifausschluss für die Beschäftigten bei Bund und Ländern aber auch aus einem zweiten Grund Vorbildcharakter: Ende März vergangenen Jahres hatten sich Gewerkschaften mit dem Bund und den Kommunen auf eine Tariferhöhung von 6,3 geeinigt. 3,5 Prozent gab es sofort, die übrigen 2,8 verteilt ab dem 1. Januar bzw. ab dem 1. August 2013 (jeweils 1,4 Prozent). Im Gegensatz zum Abschluss für den Bund und die Kommunen wollen die Gewerkschaften diesmal allerdings nur über eine zwölf-monatige Laufzeit verhandeln. Dadurch sollen die bislang zeitversetzt laufenden Tarifverhandlungen für den Bund und die Kommunen auf der einen und die Länder auf der anderen Seite wieder miteinander verknüpft werden.
Grafik „Nicht so arm, wie behauptet“ (DP 2-2013)