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Pyrotechnik: Was ist erlaubt, was nicht?

GdP-Flyer: Tatbestände im Zusammenhang mit Pyrotechnik

Am Rande von Demonstrationen und Fußballspielen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen, weil einzelne Demonstrationsteilnehmer oder Fußballfans pyrotechnische Gegenstände mit sich führen – von Böllern bis zu den Bengalos. Was erlaubt ist und was nicht, zeigt auf einen Blick der neue Flyer „Tatbestände im Zusammenhang mit Pyrotechnik“, den der Landebezirk herausgegeben hat.

Der Flyer listet im Detail auf, welche Voraussetzungen zum Erwerb, Führen und Verwenden der verschiedenen pyrotechnischen Gegenstände vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und wie Verstöße dagegen geahndet werden.
Den Flyer gibt es in gedruckter Form vor Ort bei den Kreisgruppen der GdP und über das Service-Büro: Tel.: 0211/29 10 110, E-Mail:
info@gdp-nrw.de.

Flyer zum Download
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