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Lehrende bekommen Rückkehrgarantie in den Ermittlungsdienst

Rückkehrgarantie
Düsseldorf.

Lehrende in der Aus- und Fortbildung der Polizei, die aus dem Ermittlungsdienst kommen, können in Zukunft nach dem Ende ihrer Lehrtätigkeit wieder in die Direktion K zurückkehren. Das Rückkehrrecht gilt auch dann, wenn der Lehrende die Altersgrenze überschritten hat, die seit dem vergangenen Jahr als Voraussetzung für eine Versetzung in den Ermittlungsdienst gilt. Mit dieser Entscheidung greift das Innenministerium eine Forderung der GdP auf, die in den vergangenen Monaten immer wieder kritisiert hatte, dass sich durch den Wegfall des Rückkehrrechts kaum noch erfahrene Kolleginnen und Kollegen aus der Direktion K finden, die bereit sind, eine Tätigkeit in der Aus- und Fortbildung von Polizisten zu übernehmen.

GdP-Landesvorsitzender Frank Richter begrüßt die Kurskorrektur des Innenministeriums. „Wir tragen das Ziel einer nachhaltigen Verjüngung der Ermittlungsdienste mit. Allerdings darf das nicht zu Lasten der Qualität in der Aus- und Fortbildung gehen, sagte Richter. „Deshalb ist es gut, dass dieser Fehler im Nacherlass-Ersatz jetzt korrigiert worden ist.“
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