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Unser Ass: Die Disziplinarverteidiger der GdP

Unser Ass: Die Disziplinarverteidiger der GdP - Foto: GdP

Es kann jeden treffen: Der Vorwurf, sich im Dienst nicht korrekt verhalten zu haben. Auch dann, wenn an dem Vorwurf nichts dran ist. Die GdP verfügt deshalb bereits seit über 30 Jahren über ein flächendeckendes Netz aus Disziplinarverteidigern aus ganz NRW, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen schnell und kompetent zur Seite stehen. Gerade dann, wenn Hilfe am nötigsten ist. Ein einzigartiges Betreuungssystem, dass es nur bei der GdP gibt.

Mehr als 120 Kolleginnen und Kollegen setzen sich so für andere Kollegen ein. Ihr Vorteil: Die Disziplinarbevollmächtigten kennen die dienstlichen Verhältnisse vor Ort. Und sie genießen als Disziplinarrechtsexperten einen guten Ruf, sowohl in einem behördlichen Verfahren als auch vor dem Verwaltungsgericht. Durch regelmäßige Aus- und Fortbildungslehrgänge und durch Fachtagung sorgt die GdP dafür, dass Kenntnisse und Fertigkeiten der Disziplinarverteidiger stets au einem hohen Niveau sind.

Genauso wichtig wie die rechtliche Vertretung ist die menschliche Begleitung. Denn ein Disziplinarverfahren belastet die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und wirft viele Fragen auf: „Was kommt jetzt auf mich zu? Wie soll ich mich verhalten?“ Es ist deshalb beruhigend, in dieser Situation einen kompetenten Kollegen zur Seite zu haben, der die Sorgen versteht und gezielt helfen kann, wie Betroffene immer wieder nach einem erfolgreich durchstandnen Verfahren berichten.

Ein Kollege, der öffentlich nicht genant werden will, schreibt kürzlich in einem Brief an die GdP: „In der Zusammenarbeit durfte ich erfahren, mit welcher Energie, Ausdauer und mit welchem Engagement der Disziplinarverteidiger der GdP meine Verteidigung angegangen ist. Bei der ohnehin nicht einfachen Problematik der Vorwürfe und des Gesamtsachverhalts ist er akribisch auf noch so kleine Einzelheiten eingegangen. Er hat sich intensiv in die Materie eingearbeitet und hat mir immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“ Zum Praxisbezug der Disziplinarverteidiger der GdP heißt es in dem Brief: „Es ist durchaus ein Vorteil, wenn ein Verteidiger die internen Gegebenheiten einer Kreispolizeibehörde aus dem normalen Dienstgeschäft kennt, während externe Rechtsbeistände sowohl am Anfang der Verteidigung als auch für die jeweils gerade anstehende Verfahrenssituation mit den Formellen und organisatorischen Gepflogenheiten der beteiligten Dienststellen und Behörden vertraut gemacht werden müssen. Zusammenfassend kann ich nur sagen, dass ich mich jederzeit sehr gut vertreten gefühlt habe.“
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