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Urlaubsanspruch: Unter 40-jährige Tarifbeschäftigte sollen Antrag stellen

Urlaubsanspruch: Unter 40-jährige Tarifbeschäftigte sollen Antrag stellen

Formal gilt das am 20. März ergangene Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG), nach dem ein geringerer Urlaubsanspruch für jüngere Beschäftigte rechtswidrig ist, nur für die Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen. Ob die BAG-Entscheidung auch Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch für die Tarifbeschäftigten des Landes hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend entschieden. Damit der entsprechende Rechtsanspruch nicht verloren geht, rät die GdP allen unter 40-jährigen Tarifbeschäftigten ihren Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub für 2011/12 schriftlich geltend zu machen.

Detaillierte Informationen zu den Folgen der BAG-Entscheidung hat die GdP in einem Tarifinfo zusammengefasst. Für Beschäftigte, die einen Anspruch 30 Tage Jahresurlaub geltend machen wollen, hat der Landesbezirk zudem ein Musterschreiben auf seine Homepage gestellt.

Ob ein entsprechender Antrag auch für Beamtinnen und Beamte erforderlich ist, ist noch nicht geklärt. Falls erforderlich, wird die GdP auch für die Beamtinnen und Beamten ein entsprechendes Musterschreiben auf die Homepage stellen.

Tarif-News zu den Folgen der BAG-Entscheidung zum Urlaubsanspruch

Musterschreiben zur Geltendmachung weitere Urlaubstage für 2011/2012
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