Pressemitteilung
GdP prüft Revision gegen OVG-Entscheidung zum Anlegen der Uniform
Eine Revision gegen ihre Entscheidung haben die Münsteraner Richter nicht zugelassen. Ob die GdP dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen wird, will die Gewerkschaft nach Vorliegen des schriftlichen Urteils prüfen. „Die bislang vorliegende Begründung des Gerichts, dass das Anlegen der Uniform deshalb nicht zur Arbeitszeit zählt, weil Polizeibeamte ihre Uniform bereits vor Dienstantritt zu Hause anziehen können, ist lebensfremd. Das könnte das Bundesverwaltungsgericht anderes sehen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende.