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Vergleich für Castor-Einsätze muss bundesweit gelten!

Vergleich für Castor-Einsätze muss für alle Länder gelten - Foto: GdP
Düsseldorf.

Polizisten aus Niedersachsen, die während der Castor-Transporte nach Gorleben eingesetzt waren, erhalten rückwirkend für die Jahre 2005 bis 2011 die Bereitschaftszeiten während des Einsatzes 1:1 als Freizeit vergütet. Das hat der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) in einem außergerichtlichen Vergleich mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen vereinbart. Nach dem Willen der GdP soll die für Niedersachsen getroffene Entscheidung auch für die anderen Bundesländer gelten.

Zum Hintergrund: Mit dem für die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen getroffenen Vergleich endet ein Rechtsstreit, der nach einem Urteil des OVG Lüneburg seit 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) anhängig war. Mit Blick auf die erwartete Entscheidung des BVerwG in dem Verfahren aus Niedersachsen sind bisher entsprechende Anträge von Kolleginnen und Kollegen aus NRW, die angefallenen Bereitschaftsstunden 1:1 auszugleichen, ruhend gestellt. Nach dem außergerichtlichen Vergleich wird es jedoch nicht mehr zu einem Urteil des BVerwG kommen. Die Anstrengung eines neuen Verfahrens, um für NRW zu einem Ergebnis zu kommen, würde mehrere Jahre beanspruchen. Daher besteht daher jetzt auch für NRW Handlungsbedarf.

Die GdP erwartet, dass auch der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) die Forderung nach Gleichbehandlung aller in Gorleben eingesetzten Polizisten unterstützt und hat den Minister aufgerufen, auch für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten aus NRW einen 1:1 Ausgleich herbeizuführen. Es wäre für künftige Einsätze ein falsches Signal, die Bereitschaftszeiten von Unterstützungskräften unterschiedlich zu bewerten, nur weil sie aus unterschiedlichen Bundesländern stammen.
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