Vergleich für Castor-Einsätze muss bundesweit gelten!
Zum Hintergrund: Mit dem für die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen getroffenen Vergleich endet ein Rechtsstreit, der nach einem Urteil des OVG Lüneburg seit 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) anhängig war. Mit Blick auf die erwartete Entscheidung des BVerwG in dem Verfahren aus Niedersachsen sind bisher entsprechende Anträge von Kolleginnen und Kollegen aus NRW, die angefallenen Bereitschaftsstunden 1:1 auszugleichen, ruhend gestellt. Nach dem außergerichtlichen Vergleich wird es jedoch nicht mehr zu einem Urteil des BVerwG kommen. Die Anstrengung eines neuen Verfahrens, um für NRW zu einem Ergebnis zu kommen, würde mehrere Jahre beanspruchen. Daher besteht daher jetzt auch für NRW Handlungsbedarf.
Die GdP erwartet, dass auch der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) die Forderung nach Gleichbehandlung aller in Gorleben eingesetzten Polizisten unterstützt und hat den Minister aufgerufen, auch für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten aus NRW einen 1:1 Ausgleich herbeizuführen. Es wäre für künftige Einsätze ein falsches Signal, die Bereitschaftszeiten von Unterstützungskräften unterschiedlich zu bewerten, nur weil sie aus unterschiedlichen Bundesländern stammen.
Die GdP erwartet, dass auch der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) die Forderung nach Gleichbehandlung aller in Gorleben eingesetzten Polizisten unterstützt und hat den Minister aufgerufen, auch für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten aus NRW einen 1:1 Ausgleich herbeizuführen. Es wäre für künftige Einsätze ein falsches Signal, die Bereitschaftszeiten von Unterstützungskräften unterschiedlich zu bewerten, nur weil sie aus unterschiedlichen Bundesländern stammen.