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Verjährung von Mehrarbeit: Die Uhr tickt!

Foto: Justin Brosch/GdP
Foto: Justin Brosch/GdP

Mehrarbeit gehört in der Polizei NRW zum Alltag. Aktuell umso mehr aufgrund der Ereignisse in der Weltpolitik. Die Geschehnisse haben dabei unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheitslage in NRW und dem gesamten Bundesgebiet. Unsere Kolleginnen und Kollegen gewährleisten dennoch die Sicherheit eines jeden Einzelnen.

In der Vergangenheit war klar: Wenn der Dienstherr sich immer und jederzeit hierauf verlassen kann, bedeutet dies aber auch, dass keine geleistete Stunde verfallen darf. Formaljuristische Spitzfindigkeiten haben sich dabei verboten. Hierauf wird man sich künftig aber nicht mehr verlassen können. Einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung von angeordneter Mehrarbeit wird es nach endgültiger Festlegung von Innenminister Reul und Finanzminister Optendrenk fortan nicht mehr geben.

Abfrage: Droht Stundenverfall in großem Ausmaß?

Nachdem klar war, dass auf die Einrede der Verjährung künftig nicht mehr verzichtet wird, hat die GdP sofort darauf hingewiesen, dass keine Stunde unserer Kolleginnen und Kollegen verfallen darf. So wie es der Innenminister bei Amtsantritt versprochen hatte. Jede Stunde Mehrarbeit bedeutet eine zusätzliche physische und psychische Belastung und darf daher nicht unter den Tisch fallen.
Um die Größenordnung des Problems einordnen zu können, hat der PHPR sich für eine Abfrage in den Behörden eingesetzt. Das Ergebnis liegt zwischenzeitlich im Innenministerium vor, dort ist man sich sicher: Nur für sehr wenige Kolleginnen und Kollegen droht tatsächlich ein Stundenverfall. Wir werden sehr genau beobachten, ob diese Feststellung wirklich zutrifft.

Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch Stundenguthaben in größerem Umfang besitzen, sollten bis zum 31.12.2023:

• entsprechend der dienstlichen Gegebenheiten Freizeitausgleich nutzen und/oder

• die Übertragung der Stunden auf Langzeitarbeitskonten beantragen und/oder

• soweit möglich die Auszahlung von Mehrarbeitsstunden beantragen.

Droht trotzdem Verfall? Sprich uns an!

Soweit die benannten Möglichkeiten ausgeschöpft werden, müssten die Stundenguthaben der allermeisten Kolleginnen und Kollegen vor dem Verfall geschützt sein. Falls in Einzelfällen dennoch weiter Probleme bestehen, sprecht uns an! Wir versuchen, gemeinsam mit euch eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

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