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Verjährung von Mehrarbeit: Minister steht weiter im Wort!

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

Unter ihm als Innenminister wird keine Überstunde in der Polizei verfallen. Ein unmissverständliches Versprechen, an dem die GdP Innenmister Reul auch sechs Jahre nach seinem Amtsantritt misst. Versprechen haben nämlich kein Ablaufdatum.

Das Signal hinter dieser Aussage ist eindeutig: Die Kolleginnen und Kollegen stehen bei jeder dienstlichen Lage parat und bewältigen die Herausforderungen professionell, rechtsstaatlich und bürgernah. Gleichzeitig bringt gerade Mehrarbeit mit jeder zusätzlichen Stunde physische, psychische und soziale Auswirkungen mit sich. Daher ist vollkommen klar: Hier darf keine einzige Stunde unter den Tisch fallen!

„Bagatellgrenze“ nicht mehr zeitgemäß und muss abgeschafft werden

Hinter jeder einzelnen Stunde Mehrarbeit steht ein dienstliches Erfordernis, auf der anderen Seite aber auch eine Belastung für unsere Kolleginnen und Kollegen. Neben der überlangen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden noch bis zu fünf Stunden im Monat ersatzlos verfallen zu lassen, widerspricht der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn. Das passt auch nicht mehr in die Zeit. Erste Bundesländer haben dieses Relikt aus dem alten bundeseinheitlichen Beamtenrecht inzwischen abgeschafft. Hier muss NRW folgen und die Vorschrift im Landesbeamtengesetz verändern.
Die Einführung der Langzeitarbeitskonten hat für viele Kollegen die Möglichkeit eröffnet, Stunden verfallssicher auf die Konten zu buchen. Die GdP hat allerdings seit Beginn der Debatte um die Langzeitarbeitskonten kritisiert, dass die Bebuchungsmöglichkeiten für die Polizei zu restriktiv ausgefallen sind. Auch mit den Langzeitarbeitskonten wird es eine beträchtliche Zahl von Beschäftigten geben, bei denen nicht alle Stunden gesichert werden können.

Die Zeit drängt - eine schnelle Lösung muss her

Mit Blick auf einen möglichen Verfall muss nun eine schnelle Lösung her.
Sollte Innenminister Reul keinen weiteren Verzicht auf die Einrede der Verjährung der angeordneten Mehrarbeit erklären, gilt automatisch die dreijährige Verjährungsfrist aus dem BGB. Damit verfallen zum 31.12.2023 alle Stunden angeordneter Mehrarbeit aus den Entstehungsjahren 2020 und früher, die nicht vorher vergütet werden, in Freizeitausgleich umgesetzt werden oder im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten auf ein Langzeitarbeitskonto umgebucht werden, ersatzlos. Genaue Erhebungen, wie viele der mehr als 1,7 Millionen Stunden angeordneter Mehrarbeit auf den Konten unserer Kolleginnen und Kollegen betroffen sein könnten, hat das Ministerium aktuell angestoßen. Die GdP fürchtet, dass im Extremfall ein erheblicher Teil dieser Stunden verfallen könnte. Das muss unbedingt vermieden werden!

Die GdP fordert daher:
• Schaffung einer Sonderbebuchungsmöglichkeit der Langzeitarbeitskonten der von Verjährung bedrohten Stunden für den Bereich der Polizei,
• Schaffung einer außerordentlichen Auszahlungsmöglichkeit für bestehende Mehrarbeits-Guthaben,
• Abschaffung der „Bagatellgrenze“ von bis zu fünf Stunden Mehrarbeit pro Monat. Mehrarbeit als Bagatelle gibt es nicht!
• Weiterentwicklung der bisher nur halbherzig eingeführten Langzeitarbeitskonten zu echten Lebensarbeitskonten mit attraktiveren Entnahmemöglichkeiten.

Beamtennews zum Download.
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