Zwischenstand Klageverfahren „Besoldungsanpassung“
1. Das Finanzministerium NRW hat zugesagt, dass Musterklagen durchgeführt werden, die wir aktuell vorbereiten.
2. Derzeit werden geeignete Musterkläger/innen ermittelt.
3. Es wird geklärt, ob neben den Musterklägern auch alle anderen Anspruchsberechtigten Anträge stellen müssen.
4. Sollte eine generelle Antragsstellung aller Anspruchsberechtigten erforderlich sein, wird die GdP geeignete Musteranträge zur Verfügung stellen.
5. Eine zeitliche Eile ist nicht geboten, da Stichtag für die Antragstellung der 31.12.2013 ist.
6. Über den Fortgang wird die GdP NRW laufend informieren.
2. Derzeit werden geeignete Musterkläger/innen ermittelt.
3. Es wird geklärt, ob neben den Musterklägern auch alle anderen Anspruchsberechtigten Anträge stellen müssen.
4. Sollte eine generelle Antragsstellung aller Anspruchsberechtigten erforderlich sein, wird die GdP geeignete Musteranträge zur Verfügung stellen.
5. Eine zeitliche Eile ist nicht geboten, da Stichtag für die Antragstellung der 31.12.2013 ist.
6. Über den Fortgang wird die GdP NRW laufend informieren.