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GdP fordert neue Personalstrategie für den Höheren Dienst

Die Führungskräfte bei der Polizei tragen eine besondere Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und die Qualität der Polizeiarbeit. So sieht das auch der Innenminister. Trotzdem fehlen bei der Polizei in NRW im Höheren Dienst aktuell alleine 20 Planstellen, um alle nach dem Polizeiorganisationsgesetz (POG) I und II vorgesehenen Funktionen besetzen zu können. Weitere 30 Planstellen wären erforderlich, um den Personalausfall durch Auslandseinsätze, Erziehungs- und Sonderurlaub sowie Projektarbeit auszugleichen. In einem persönlichen Brief hat der GdP-Landesvorsitzende Frank Richter deshalb Innenminister Dr. Ingo Wolf (FDP) aufgefordert, die Personalentwicklung für den Höheren Dienst an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Welche Schritte dazu im Einzelnen erforderlich sind, hat die GdP in einem umfangreichen Positionspapier unter dem Titel „Zukunft des Höheren Dienstes in der Polizei NRW“ zusammengefasst.

Weil für Auswahl und Schulung von Polizeibeamtinnen und -beamten für den Höheren Dienst vier Jahre Zeit erforderlich sind, bis die neuen Führungskräfte ihre Funktion übernehmen können, fordert die GdP, dass die Personalentwicklungsstrategie bereits jetzt auf den Bedarf ausgerichtet wird, der 2014 bei der Polizei besteht. Dabei muss auch die in den kommenden Jahren stark steigende Zahl von Pensionierungen berücksichtigt werden.

Nach Berechnungen der GdP muss deshalb die Zahl der Polizeibeamtinnen und -beamten, die für ein Masterstudium zugelassen werden, in diesem Jahr von 16 auf 56 steigen, 40 mehr als bislang vom Innenministerium geplant. Bis 2014 muss die Zulassungszahl schrittweise auf 83 steigen. Zudem fordert die GdP, dass parallel mit der Ausweitung der Stellen für den Höheren Dienst auch die Stellenplanobergrenzen angepasst werden. Die Zahl der Planstellen nach A 15 soll um 60 steigen, die Zahl der Stellen nach A 16 um 20.

Positionspapier „Zukunft des Höheren Dienstes in der Polizei NRW“
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