Pressemitteilung
Rechtssicherheit bei Abschaffung der Blutproben entscheidend
Durch die Abschaffung der Blutproben würde sich zudem das Problem des Richtervorbehalts entschärfen. Weil die Entnahme einer Blutprobe ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ist, kann sie in der Regel nur von einem Richter angeordnet werden. Das hatte in der Vergangenheit in NRW immer wieder zu Problemen geführt, weil viele Gerichte gerade nachts, wenn besonders viele alkoholisierte Autofahrer unterwegs sind, nicht erreichbar sind. Mehrfach blieben betrunkene Autofahrer nur deshalb straffrei, weil kein Richter erreichbar war. „Das dieser Skandal durch den Verzicht auf die Blutproben endlich beendet wird, ist überfällig“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende.