Freischicht für ältere Kolleginnen und Kollegen erhalten!
Zudem fordert die GdP, dass die zusätzliche Freischicht für Polizeivollzugsbeamte des Wach- und Wechseldienstes, die das 50. Lebensjahr erreicht haben, erhalten bleibt. Die bislang geltende Altersreduzierung ist im Entwurf nicht mehr enthalten. „Sollte der Wegfall der zusätzlichen Freischicht für die über 50-Jährigen kein Redaktionsversehen, sondern Absicht sein, muss der Innenminister mit massivem Widerstand der GdP rechnen“, warnte Plickert. „Eine Streichung der Altersreduzierung wäre realitätsfremd, weil sie die enorme Gesundheitsbelastung ignoriert, die mit dem jahrelangen Schichtdienst verbunden ist,“ sagte Plickert.
Positiv bewertet die GdP hingegen, dass in der neuen AZVOPol die Erweiterung der wöchentlichen Arbeitszeit durch die Einbeziehung von Bereitschaftszeiten auf maximal 48 Stunden begrenzt werden soll. Bislang sind bis zu 51 Wochenstunden zulässig.
Positiv bewertet die GdP hingegen, dass in der neuen AZVOPol die Erweiterung der wöchentlichen Arbeitszeit durch die Einbeziehung von Bereitschaftszeiten auf maximal 48 Stunden begrenzt werden soll. Bislang sind bis zu 51 Wochenstunden zulässig.