Verkehrsforum 2015
Handyparagraph muss grundlegend überarbeitet werden
Dringender Handlungsbedarf ist schon deshalb gegeben, weil sich die Technik seit der Einführung Handyverbots in die Straßenverkehrsordnung im Dezember 2000 rasant weiterentwickelt hat. Spätestens seit dem Siegeszug der Smartphones gehört das Telefonieren nur noch zu den Nebenfunktionen, werden nicht nur immer mehr SMS-Nachrichten am Steuer verfasst, sondern auch komplexe Fahrrouten scheinbar nebenher abgefragt. Andere technische Weiterentwicklungen, wie die gerade populär werdende Smart-Watch, oder zum Beispiel das Telefonieren in Autos mit Start-Stopp-Automatik werden von der bestehenden Gesetzeslage gar nicht erfasst. Hinzu kommt, dass Autofahrer zunehmend durch die immer umfangreicher werdende Bordelektronik vom Straßenverkehr abgelenkt werden, durch die Nutzung moderne Navigationssysteme, das Suchen eines Radiosenders über das Touchscreen in der Mittelkonsole oder schlicht durch das Einstellen der Klimaanlage. „Deshalb gibt es einen dringenden gesetzlichen Klarstellungsbedarf“, betonte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens auf dem Forum.
Zudem fordert die GdP eine gesetzliche Klarstellung, wann die Polizei nach einem Verkehrsunfall das Handy des Unfallverursachers sicherstellen darf. Weil sie fehlt, entscheiden zunehmend einzelne Gerichte darüber – entsprechend unterschiedlich ist die Praxis in den einzelnen Polizeibehörden. Besonders weit entwickelt ist sie in Köln, wo die Polizei bereits seit einiger Zeit nach schweren Verkehrsunfällen mit unbekannter Ursache systematisch die Handys der Unfallteilnehmer sicherstellt. Mit großem Erfolg, wie Ernst Klein, der Leiter des Verkehrskommissariats im PP Köln, auf dem Forum berichtete. Grundlage für die Sicherstellung der Handys ist eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft. Sie entscheidet auch darüber, ob die Verbindungsdaten der sichergestellten Handys anschließend zur Aufklärung der Unfallursache genutzt werden dürfen. Das Innenministerium will dieses Konzept auf ganz NRW ausreiten. Nach Auffassung der GdP ist das eine richtige Entscheidung, sie will aber die Rechtsgrundlage dafür auf eine neue Basis stellen, damit nicht Richterrecht die fehlende Gesetzgebung ersetzt. Eine Forderung, die auf dem Forum auch die Unterstützung der teilnehmenden Juristen fand.
Verbote und mehr Kontrollen werden alleine aber nicht reichen, um die wachsende Zahl der Verkehrsunfälle ohne jeden erkennbaren Grund wieder zurückzudrängen. „Warum fordern wir nicht auch für PKWs den Einbau automatischer Notbrems- und Spurhaltesysteme?“, fragt deshalb Michael Mertens auf dem Verkehrsforum. „In Zeiten, in denen wir über autonom fahrende Autos diskutieren, ist das längst keine Utopie mehr.“
Zudem fordert die GdP eine gesetzliche Klarstellung, wann die Polizei nach einem Verkehrsunfall das Handy des Unfallverursachers sicherstellen darf. Weil sie fehlt, entscheiden zunehmend einzelne Gerichte darüber – entsprechend unterschiedlich ist die Praxis in den einzelnen Polizeibehörden. Besonders weit entwickelt ist sie in Köln, wo die Polizei bereits seit einiger Zeit nach schweren Verkehrsunfällen mit unbekannter Ursache systematisch die Handys der Unfallteilnehmer sicherstellt. Mit großem Erfolg, wie Ernst Klein, der Leiter des Verkehrskommissariats im PP Köln, auf dem Forum berichtete. Grundlage für die Sicherstellung der Handys ist eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft. Sie entscheidet auch darüber, ob die Verbindungsdaten der sichergestellten Handys anschließend zur Aufklärung der Unfallursache genutzt werden dürfen. Das Innenministerium will dieses Konzept auf ganz NRW ausreiten. Nach Auffassung der GdP ist das eine richtige Entscheidung, sie will aber die Rechtsgrundlage dafür auf eine neue Basis stellen, damit nicht Richterrecht die fehlende Gesetzgebung ersetzt. Eine Forderung, die auf dem Forum auch die Unterstützung der teilnehmenden Juristen fand.
Verbote und mehr Kontrollen werden alleine aber nicht reichen, um die wachsende Zahl der Verkehrsunfälle ohne jeden erkennbaren Grund wieder zurückzudrängen. „Warum fordern wir nicht auch für PKWs den Einbau automatischer Notbrems- und Spurhaltesysteme?“, fragt deshalb Michael Mertens auf dem Verkehrsforum. „In Zeiten, in denen wir über autonom fahrende Autos diskutieren, ist das längst keine Utopie mehr.“
Dokumente zum Download:
- Begrüßungsrede Michael Mertens, stellv. Landesvorsitzender GdP NRW
- Präsentation Ernst Klein, Leiter Verkehrskommissariat beim Polizeipräsidium Köln
- Präsentation Jacqueline Lacroix, Europa-Referatsleiterin des Deutschen Verkehrssicherheitsrates
- Präsentation Dr. Anja Katharina Huemer, Fachpsychologin der Technischen Universität Braunschweig
- Präsentation Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht
- Pressemitteilung der GdP NRW vom 11.03.2015