Höhere Zulage auch für die Fahndungsgruppe Staatsschutz
Die Anpassung der Zulage auch für die Fahndungsgruppe Staatsschutz ist aus Sicht der GdP ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Anerkennung der spezifischen Belastungen auf dem Gebiet der politisch und terroristisch motivierten Kriminalität. Mit Blick auf diesen Personenkreis wird damit endlich den langjährigen Forderungen der GdP entsprochen, die seit 2013 existierende Lücke zur Erschwerniszulagenverordnung des Bundes zu schließen.
Dennoch bleibt die bereits zu Beginn der Verhandlungen der Dienstrechtsreform aufgestellte Forderung der GdP, die EZulVO NRW umfassend zu überarbeiten, weiterhin bestehen. Denn es besteht nach wie vor hinsichtlich der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie für den Schichtdienst dringender Handlungsbedarf.
Dennoch bleibt die bereits zu Beginn der Verhandlungen der Dienstrechtsreform aufgestellte Forderung der GdP, die EZulVO NRW umfassend zu überarbeiten, weiterhin bestehen. Denn es besteht nach wie vor hinsichtlich der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie für den Schichtdienst dringender Handlungsbedarf.