Musterantrag zur Anerkennung von Rüstzeiten jetzt bei den GdP-Kreisgruppen erhältlich!!
Wie am 25.09.2014 angekündigt, ist der Musterantrag zur Sicherung der Ansprüche ab heute über die GdP-Kreisgruppen erhältlich. Da die Praxis landesweit deutliche Unterschiede bei der Anerkennung der Rüstzeiten aufweist, muss im Einzelfall geprüft werden, ob sich die Antragsstellung des einzelnen Kollegen lohnt, bzw. ob der Antrag angepasst werden muss. Aus diesem Grund kann der Musterantrag auch nicht zentral zur Verfügung gestellt werden, sondern soll nur über die jeweilige Kreisgruppe verteilt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen sind daher gehalten, sich für die Anerkennung ihrer Rüstzeiten an die jeweiligen GdP-Kreisgruppen vor Ort zu wenden.
Die Kolleginnen und Kollegen sind daher gehalten, sich für die Anerkennung ihrer Rüstzeiten an die jeweiligen GdP-Kreisgruppen vor Ort zu wenden.