Neue Fallgruppen in der EGO Teil I
Neue 2. Fallgruppe in der EG 5
In die EG 5 wurde eine 2. Fallgruppe für Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer „Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit“ aufgenommen. Diese neue Fallgruppe steht aber gleichberechtigt neben der bisherigen Fallgruppe 1, welche ohne Ausbildungserfordernis „nur“ gründliche Fachkenntnisse erfordert. Gründliche Fachkenntnisse sind somit einer abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung gleichgestellt.
Neue 3. Fallgruppe in der EG 9b
Der EG 9b wurde eine 3. Fallgruppe für Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit ranggleich zur Fallgruppe 2 (gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen) hinzugefügt. Ein Aufstieg in die EG 10 - 12 kann erfolgen, wenn die Tätigkeit -neben den Merkmalen der EG 9 - eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung (EG 10 und 11) bis hin zu einem besonderen Maß der Verantwortung (EG 12) erfordert.
Aufstiegschancen auch ohne Berufsausbildung oder Studium
Aufgrund mehrfacher Nachfragen möchten wir hiermit klarstellen, dass die Aufstiegschancen für Beschäftigte, die unter die bisherigen Fallgruppen der EG 5 oder EG 9b ohne Ausbildungserfordernis fallen, gleich gut gegenüber denjenigen Beschäftigten geblieben sind, die unter die neuen Fallgruppen mit Berufsausbildung oder Hochschulstudium fallen.
Mehr Infos erhaltet Ihr bei den Tarifexperten des Landesbezirksbezirks und/oder in den Kreisgruppen.
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