Pressemitteilung
Erneut bestätigt Verwaltungsgericht: Anlegen der Uniform ist Arbeitszeit
Nach Berechnungen der GdP summieren sich die 15 Minuten, die Polizeibeamte jeden Tag zum An- und Ablegen der Uniform, der Schutzkleidung und der weiteren Ausrüstungsgegenstände wie Dienstwaffe und Handschellen benötigen, im Jahr auf mehr als 50 Stunden. „Es geht nicht um die Bezahlung einiger weniger Handgriffe, sondern darum, dass auch Polizeibeamte ein Recht haben, dass die von ihrem Arbeitgeber geforderte Arbeitsleistung bezahlt wird“, sagte Richter. Der GdP-Vorsitzende ist davon überzeugt, dass auch das Oberverwaltungsgericht in Münster das so sieht. „Der anstehende Regierungswechsel bietet die Chance, dass das Land seinen unsinnigen Widerstand gegen die Bezahlung der Rüstzeiten endlich aufgibt. Das wäre ein wichtiges Signal, dass Rot-Grün wirklich an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht“, sagte Richter.