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Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

!!! Ein Weckruf !!!

- Landesfachbereichsvorstand Tarif -

Schwerin:.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die altersabhängige Urlaubsstaffelung im Tarif- und Beamtenrecht für altersdiskriminierend und damit für rechtswidrig erklärt. Als Konsequenz daraus erhalten alle Tarifbeschäftigten sowie die BeamtInnen im Landesbereich für die Jahre 2011 und 2012 jeweils 30 Arbeitstage. Dies ist den Länderarbeitgebern (TdL) ein Dorn im Auge, und sie haben die tariflichen Urlaubsbestimmungen zum 31.12.2012 gekündigt. Zudem erfolgte die Anweisung der TdL (auch in NRW bereits umgesetzt), bei jeder künftigen Veränderung des Arbeitsverhältnisses (z.B. erneute Befristung, Entfristung, Höhergruppierung etc.) arbeitsvertraglich nur noch einen Urlaubsanspruch von maximal 26 Arbeitstagen zu vereinbaren.

Damit ist das Signal der Arbeitgeber an die Landesbeschäftigten sowie BeamtInnen klar: Es geht in der anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde um die Verschlechterung des Urlaubsanspruchs für alle Bediensteten und damit im Kern erneut um eine Arbeitszeitverlängerung. Die Arbeitgeber mit ihrer Vorgehensweise fordern die Beschäftigten abermals heraus: Diesmal bei der Dauer des Erholungsurlaubs!

Darauf kann es nur eine Antwort geben: Wer seinen Urlaubsanspruch sichern will, muss sich jetzt gewerkschaftlich organisieren. Das gilt im Besonderen auch für die BeamtInnen. Eines ist ebenfalls klar: Eine tarifliche Verschlechterung des Urlaubsanspruchs wird garantiert und zeitnah auf die BeamtInnen übertragen!

Fazit:

Tarif- und Beamtenrecht beeinflussen sich gegenseitig unmittelbar.

Wir sitzen alle im selben Boot!

Tarifergebnisse sind das Resultat von gewerkschaftlicher Durchsetzungsfähigkeit bis hin zum Streik.


Der Landesfachbereichsvorstand Tarif
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