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Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Frei leben ohne Gewalt - Für ein Recht auf Schutz und Beratung

„Frei leben ohne Gewalt – Für ein Recht auf Schutz und Beratung“ am Dienstag, den 25. November 2014. Treffpunkt ist um 10:15 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Schwerin

- Redebeitrag der Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern -

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gewalt gegen Frauen ist eine Menschrechtsverletzung.

Allein diese Tatsache verhindert noch keine Tat, weist aber darauf hin, dass sich der Staat für den Schutz dieser Frauen verantwortlich zeichnen muss. Artikel 9 der EU-Opferschutzrichtlinie aus dem Jahre 2012 definiert Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten. Sie beinhaltet auch, dass die gezielte Unterstützung von Opfern mit besonderen Bedürfnissen, wie Opfern sexueller Gewalt, Opfern von geschlechtsbezogener Gewalt und Opfern von Gewalt in engen Beziehungen durch Beratungsdienste sicherzustellen ist.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert, diese Richtlinie zügig ins deutsche Recht umzusetzen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden jährlich ca. 1.500 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen. Häusliche Gewalt ist gemäß einer vom Europarat zitierten Statistik, die Hauptursache für den Tod oder die Gesundheitsschädigung bei Frauen zwischen 16 und 44 und rangiert damit noch vor Krebs und Verkehrsunfällen

In 75 Prozent der Fälle sind die Täter männlich. Das bedeutet - Häusliche Gewalt ist männlich. Die Polizei befasst sich im ersten Angriff auch mit den Tätern. Die durch die Polizei ausgesprochene Wegweisung des Täters ist für den Moment eine effektive Maßnahme, bekämpft aber die Ursache der Gewalt nicht. Sie liegt oftmals in der Person des Täters selbst.
Wenn Täter keine Chance erhalten, ihr Verhalten zu ändern, werden die Fälle häuslicher Gewalt nicht sinken und was viel schlimmer ist - die Verhaltensmuster werden an die nächste Generation - die Kinder - weitergegeben.

Professionelle Täterarbeit ist ein wichtiges präventives Instrument zur nachhaltigen Bekämpfung häuslicher Gewalt. Die Gewerkschaft der Polizei fordert deshalb, dass nach der Wegweisung durch die Polizei intensiv mit den Tätern gearbeitet wird. Beratungsangebote für gewalttätige Personen müssen flächendeckend zur Verfügung stehen. Täterarbeit ist Opferschutz.

Die Polizei ist meist als erste am Einsatzort und somit auch erste Ansprechpartnerin. So wie die Beratungsstellen eine ausreichende personelle Besetzung benötigen, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können, geht auch die polizeiliche Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt nicht ohne Personal. Die Gewerkschaft der Polizei fordert deshalb eine Erhöhung des Einstellungskorridors, um den weiteren Personalabbau in der Landespolizei zu stoppen.

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