Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern - Landesvorstand
Entscheidungen für Aufstiegslehrgang nach § 13 PolLaufbVO M-V ist nicht nachvollziehbar
Schwerin.
Die jüngsten Entscheidungen der Fachhochschule zur Zulassung für den Aufstiegslehrgang nach § 13 sind nicht nachvollziehbar. GdP verlangt Einzelfallprüfung durch Innenministerium.