Antwort des Innenministeriums völlig diffus
Planungen des Wolgaster Polizeireviers nicht auf Eis gelegt und doch auf Eis gelegt
Seit einigen Wochen stehen die Arbeits- und Lebensbedingungen im Polizeirevier Wolgast wieder einmal im Blickpunkt öffentlichen und „politischen“ Interesses.
Verlautbarungen des Innenministeriums, wonach Wolgast eventuell dem Rotstift der Verwaltungsreform zum Opfer fallen sollte, sollen nunmehr, nachdem sich einige namhafte Landespolitiker eingeschaltet haben, nicht mehr stimmen. Aber - was genaues weiß man nicht.
Am 9. Februar hatte die GdP den Innenminister angeschrieben und um Aufklärung ersucht.
Die Antwort vom 13. März lautete:
„Die Presseberichterstattung, das Innenministerium habe >Planungen für einen Polizeineubau< aus Gründen der Landkreisneuordnung ‚auf Eis gelegt’ ist nicht zutreffend. Eine Entscheidung über die’„Zurückstellung’ baulicher Maßnahmen ist hier nicht getroffen worden. Für die anderweitige Unterbringung des Polizeireviers Wolgast gibt es bis heute keine Planungen und auch keine entsprechende haushaltsrechtliche Absicherung. Weil Haushaltsmittel nicht verfügbar waren, ist die anderweitige Unterbringung des Polizeireviers Wolgast nicht Bestandteil einer verbindlichen Planung geworden. Zwischen der baulichen Situation und der Landkreisneuordnung besteht also kein Zusammenhang.“
Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Dass sich die Arbeits- und Lebensbedingungen in Wolgast seit 16 Jahren verschlechtern, liegt nicht an der Landkreisneuordnung.
Wie immer liegt es am Geld, das aus unerfindlichen Gründen für alles mögliche da ist, nur nicht für die Polizei.
Offensichtlich hat der Druck in und um Wolgast noch nicht die notwendige Stärke erreicht, um die Verantwortlichen im Innenministerium aus ihrem 16-jährigen Winterschlaf zu wecken. Es ist traurig, betroffenen Kolleginnen und Kollegen nach 16 Jahren eine solche Antwort anzubieten.
Für die GdP ist das Thema nicht beendet!
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand
Das Flugblatt als pdf.File zum herunterladen
siehe auch: Sanierung von Polizeidienststellen kann nicht jahrelang aufgeschoben werden
Verlautbarungen des Innenministeriums, wonach Wolgast eventuell dem Rotstift der Verwaltungsreform zum Opfer fallen sollte, sollen nunmehr, nachdem sich einige namhafte Landespolitiker eingeschaltet haben, nicht mehr stimmen. Aber - was genaues weiß man nicht.
Am 9. Februar hatte die GdP den Innenminister angeschrieben und um Aufklärung ersucht.
Die Antwort vom 13. März lautete:
„Die Presseberichterstattung, das Innenministerium habe >Planungen für einen Polizeineubau< aus Gründen der Landkreisneuordnung ‚auf Eis gelegt’ ist nicht zutreffend. Eine Entscheidung über die’„Zurückstellung’ baulicher Maßnahmen ist hier nicht getroffen worden. Für die anderweitige Unterbringung des Polizeireviers Wolgast gibt es bis heute keine Planungen und auch keine entsprechende haushaltsrechtliche Absicherung. Weil Haushaltsmittel nicht verfügbar waren, ist die anderweitige Unterbringung des Polizeireviers Wolgast nicht Bestandteil einer verbindlichen Planung geworden. Zwischen der baulichen Situation und der Landkreisneuordnung besteht also kein Zusammenhang.“
Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Dass sich die Arbeits- und Lebensbedingungen in Wolgast seit 16 Jahren verschlechtern, liegt nicht an der Landkreisneuordnung.
Wie immer liegt es am Geld, das aus unerfindlichen Gründen für alles mögliche da ist, nur nicht für die Polizei.
Offensichtlich hat der Druck in und um Wolgast noch nicht die notwendige Stärke erreicht, um die Verantwortlichen im Innenministerium aus ihrem 16-jährigen Winterschlaf zu wecken. Es ist traurig, betroffenen Kolleginnen und Kollegen nach 16 Jahren eine solche Antwort anzubieten.
Für die GdP ist das Thema nicht beendet!
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand
Das Flugblatt als pdf.File zum herunterladen
siehe auch: Sanierung von Polizeidienststellen kann nicht jahrelang aufgeschoben werden