Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
Für die Zwangskennzeichnung von Polizisten gibt es keinen Grund
- Die GdP Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die gestrige Entscheidung des Innenausschusses -
Schumacher: „Die Forderung nach einer Zwangskennzeichnung für Polizisten und Polizisten zeigt für mich nur ein tiefes Misstrauen gegen meine Kolleginnen und Kollegen. Im Übrigen tragen Polizistinnen und Polizisten seit Jahren in ihrem täglichen Dienst freiwillig Namensschilder an ihrer Uniform. Nur ist ihre Rechtsstellung im geschlossenen Einsatz eine andere. Die Position der GdP Mecklenburg-Vorpommern ist dazu klar und eindeutig, wir lehnen eine Kennzeichnungspflicht ab!"
Der Landesvorstand
Ansprechpartner für Anfragen von Presse, Hörfunk und TV ist der GdP-Landesvorsitzende Christian Schumacher. Sie erreichen Herrn Schumacher telefonisch unter: 0 172 - 3230111
Vorgesetzte Polizisten in geschlossenen Einsätzen sind bereits nach den heutigen Regelungen individuell gekennzeichnet. Bei allen anderen Polizisten ist es seit der Einführung des neuen Einsatzanzuges im Jahr 2007/2008 auch bei geschlossenen Einsätzen grundsätzlich möglich, ein Namensschild zu tragen. Dies aber nur auf freiwilliger Basis.
Trotzdem ist die Zuordnung der Einsatzkräfte bei den entsprechenden Einsätzen aufgrund der Kennzeichnung ihrer Helme bis zum Einsatzzug bzw. für Kräfte der Bereitschaftspolizei bis zur Hundertschaft möglich. Aufgrund der Einsatzdokumentation und der am Einsatz beteiligten Beamten und Vorgesetzten ist die Individualisierung eines einzelnen Beamten jederzeit möglich.
Durch die Regelungen auf freiwilliger Basis wird dem Schutz der Polizisten und der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte, aber auch der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit am besten Rechnung getragen.
Der Landesvorstand
Ansprechpartner für Anfragen von Presse, Hörfunk und TV ist der GdP-Landesvorsitzende Christian Schumacher. Sie erreichen Herrn Schumacher telefonisch unter: 0 172 - 3230111
Wer die Gesellschaft vor organisierter Kriminalität, Neonazis oder Terroristen schützt, muss auch das Recht haben, sich selbst zu schützen. Und seine Familie – seine Partner, Eltern oder Kinder. |
- Hintergrund:
Vorgesetzte Polizisten in geschlossenen Einsätzen sind bereits nach den heutigen Regelungen individuell gekennzeichnet. Bei allen anderen Polizisten ist es seit der Einführung des neuen Einsatzanzuges im Jahr 2007/2008 auch bei geschlossenen Einsätzen grundsätzlich möglich, ein Namensschild zu tragen. Dies aber nur auf freiwilliger Basis.
Trotzdem ist die Zuordnung der Einsatzkräfte bei den entsprechenden Einsätzen aufgrund der Kennzeichnung ihrer Helme bis zum Einsatzzug bzw. für Kräfte der Bereitschaftspolizei bis zur Hundertschaft möglich. Aufgrund der Einsatzdokumentation und der am Einsatz beteiligten Beamten und Vorgesetzten ist die Individualisierung eines einzelnen Beamten jederzeit möglich.
Durch die Regelungen auf freiwilliger Basis wird dem Schutz der Polizisten und der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte, aber auch der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit am besten Rechnung getragen.
- GdP-Positionspapier (pdf.Dokument) : "Ein klares Nein zur Kennzeichnungspflicht"