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Gewalt gegen Polizeibeamte

Was ist das Leben eines Polizeivollzugsbeamten (noch) wert ?

- Vorab-Artikel aus dem Landesjournal der Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern - Ausgabe Mai 2009 -

Schwerin:.

Man sollte sich einmal das ungläubige Gesicht eines Leiters einer Befehlsstelle vorstellen, wenn sich die Bereitschaftspolizeiabteilung M-V zum Dienstbeginn meldet und berichtet, dass allerdings nur 43 % der Einsatzbeamten ihre persönliche Schusswaffe zum Einsatz mitführen. Oder ein anderes Beispiel gefällig: nur 43 % führen ihren Einsatzhelm mit. Undenkbar wird jeder Leser des Landesjournals M-V denken. Allerdings gar nicht so weit hergeholte Beispiele, die so oder ähnlich durchaus eintreten können oder schon real sind.

Die Zahl 43 % ist nämlich nicht willkürlich gewählt, schon gar nicht völlig aus der Luft gegriffen, stellt sie doch den tatsächlichen Ausrüstungsstand der Polizeivollzugsbeamten der Bereitschaftspolizei M-V mit ballistischen Unterziehschutzwesten dar. Aktuell und brisant ist diese Zahl mehr denn je. Sie bedeutet, dass nicht einmal die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereitschaftspolizei M-V auf diesen lebenswichtigen Ausrüstungsgegenstand zurückgreifen können. Trotz mehrfacher Intervention durch die dienstliche Leitung der Bereitschaftspolizei M-V wurden die 2008 ausgesonderten ballistischen Unterziehschutzwesten nicht ersetzt.

Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern - Unterziehschutzwesten fehlen
    2008 wurden 50 dieser Westen ausgesondert und 2009 folgen weitere 18 Westen. Hier stellt sich sehr deutlich die Frage, ob dem Fürsorgegedanken gegenüber den Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei M-V noch Rechnung getragen wird.

    Gerade mussten wir alle miterleben, mit welcher Gewalt ein Amoktäter in Deutschland mehrere Personen erschossen hat. Nachahmer hat es schon gegeben. Diese Gewaltspirale geht auch an Mecklenburg-Vorpommern nicht vorbei. Bester Beweis sind die Ausführungen des Leiters der PD Schwerin in der Schweriner Volkszeitung, wo dieser von einer gestiegenen Anzahl von gewalttätigen Aktionen gegen Polizeivollzugbeamte berichten musste.

    Aus diesen Gründen darf es nicht einfach dem persönlichen Glück oder halt dem persönlichen Pech überlassen bleiben, ob der einzelne Polizeivollzugsbeamte der Bereitschaftspolizei M-V im Einsatz eine ballistische Unterziehschutzweste mitführen kann oder nicht. Leben oder Tod im Einsatz letztlich von Glück oder Pech abhängig zu machen, ist vorsätzliches Handeln der Verantwortlichen. Um gleich einer eventuellen Gegenargumentation hinsichtlich der Möglichkeit der privaten Beschaffung solcher Westen mit finanzieller Unterstützung des Landes den Wind aus den Segeln zu nehmen, sei hier auf folgendes hingewiesen: Es besteht zwar nach wie vor die Möglichkeit, sich bei Wunsch und privat finanziert, mit finanzieller Unterstützung des Landes, solche Westen zu beschaffen. Diese Möglichkeit entbindet jedoch den Dienstherrn nicht davon, zunächst einmal dafür Sorge zu tragen, dass alle Polizeivollzugsbeamten jederzeit und ohne Abstriche auf dienstlich gelieferte Westen zurückgreifen können. Und genau dieser Forderung kommt der Dienstherr nicht nach.
Diese Verantwortung trägt der Dienstherr auch ganz alleine und kann sie nicht auf den einzelnen Polizeivollzugsbeamten abwälzen. Die Möglichkeit einer privaten Beschaffung ist nur eine zusätzliche Möglichkeit über die Basisversorgung hinaus , für die der Dienstherr die Verantwortung trägt. Das einleitend genannte gegenwärtige „Ausstattungs-Ist“ bedeutet, dass 57% der Polizeivollzugsbeamten, also ca. 235 Kolleginnen oder Kollegen ohne solche ballistischen Unterziehschutzwesten in den Einsatz gehen müssen. (Diagramm)

Ich möchte nicht zu diesen 235 gehören.

In Kenntnis dieser Sachlage hat der Personalrat der Bereitschaftspolizei Mecklenburg-Vorpommern einen Initiativantrag auf den Weg gebracht, um hier schnell Abhilfe zu schaffen.

Kreisgruppe der Gewerkschaft der Polizei
der BP M-V/LPBK
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