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Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in MV

Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur Besoldung und Versorgung vor

Schwerin.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften am 18. September 2023 den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur beamtenrechtlichen Beteiligung vorgelegt. Der DGB und seine Gewerkschaften werden den Gesetzesentwurf nun prüfen und bis zum 27. Oktober 2023 schriftlich Stellung nehmen.

Grundlage ist eine Verständigung zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung

Dem Gesetzgebungsverfahren ging ein ausführlicher Dialog zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften voraus. An drei Gesprächsrunden nahmen dabei Vertreter der Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di teil. Der DGB hatte der Landesregierung den Dialog angeboten. Das Ergebnis des Dialogs ist nun Grundlage des kommenden Gesetzgebungsverfahrens.

Die bisherigen Absprachen zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung sehen im Kern die rückwirkende Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation und eine Steigerung der Attraktivität der Besoldung und Versorgung zum 1. Januar 2023 vor. Dafür enthält der Gesetzesentwurf folgende Maßnahmen:

Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3 % erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 %, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 % („3,2,1-Modell“). Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Versorgung aus. Nach dem Willen der Landesregierung wird dies nicht für die höheren Ämter der R-Besoldung und nicht für die B-Besoldung gelten.

Die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden von 38,001 %, 33,300 % und 29,382 % auf 40 % in A 1 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12 und 30 % ab A 13 erhöht („Glättung der Sonderzahlung“). Dies wirkt als soziale Komponente und gilt auch für die Versorgung.

Der Kinderzuschlag wird von 124,06 Euro auf 175 Euro je Kind erhöht (zuzüglich 60 Euro in A 4, 55 Euro in A 5 und 40 Euro in A 6).

Es wird ein einheitlicher Betrag für dritte und weitere Kinder geschaffen (bisher abhängig von der Besoldungsstufe, die bisherige Erlassregelung wird abgelöst).

Der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 Euro je Kind auf 300 Euro je Kind erhöht.

Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).

Der nächste Tarifabschluss soll zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus den Einbau des Vermögens der Versorgungsrücklage beim Land in den Versorgungsfonds vor.

Der DGB und seine Gewerkschaften haben sich weiterhin dafür ausgesprochen, im Rahmen des Gesetzesentwurfes auch die Einführung einer pauschalen Beihilfe nach dem Hamburger Modell für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamtinnen und Beamte vorzusehen. Auch die Regelung der „systemnahen Zeiten“ nach dem Vorbild der anderen neuen Bundesländer wurde seitens der Gewerkschaften in die Gespräche eingebracht.

Muss ich nun einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen?

Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf soll die amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger rückwirkend zum 1. Januar 2023 hergestellt werden. Ob dies gelingt, wird Gegenstand der Prüfung des Gesetzesentwurfes durch die Gewerkschaften sein. Hier besteht kein Zeitdruck. Entsprechende Anträge für das Jahr 2023 sind bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Der DGB und seine Gewerkschaften rufen nach dem aktuellen Stand im Jahr 2023 nicht zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern auf.

Was ist mit dem Inflationsausgleich?

Die vorgesehenen Maßnahmen erfolgen unabhängig von der zeit- und systemgerechten Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung. Die Landesregierung hat den Gewerkschaften die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung im Rahmen der Gespräche erneut zugesagt.

Der Umgang mit der hohen Inflation wird Gegenstand der im vierten Quartal 2023 stattfindenden Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder sein. Die konkreten Maßnahmen im Besoldungs- und Versorgungsrecht werden vom Ergebnis der Tarifrunde abhängen. Hier wird es darauf ankommen, statusgruppenübergreifend genügen Druck für ein möglichst hohes Tarifergebnis aufzubauen
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  • zum Ausdrucken:
2023 09 18 DGB-Mitgliederinformation zum Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern.pdf
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