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Amtsangemessene Alimentation

Zusage des Finanzministers zahlt sich nicht aus – Viele Beamte bekommen 2023 kaum einen Euro mehr

Schwerin.

„Das Vertrauen in den Finanzminister Heiko Geue (SPD) ist nachhaltig zerstört. Da ändert auch sein Schönreden eines schlechten Gesetzes nichts“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher zu den nun veröffentlichten Plänen der Landesregierung zum Besoldungsstrukturgesetz.

wesentliche Teile des Gesetzentwurfes sind entfernt worden

Monatelang erklärte Finanzminister Heiko Geue (SPD) den Gewerkschaften, dass der mit ihnen abgestimmte Gesetzentwurf zur Besoldungsstruktur sowohl im Kabinett Zustimmung finden als auch rechtzeitig vor Jahresende im Landtag behandelt wird. Nun sind wesentliche Teile des Gesetzentwurfes entfernt worden, die Gesamtbesoldungstabelle wird nicht um ein Prozent angehoben und eine Befassung des Landtages findet erst 2024 statt.

Schumacher weiter: „Wenn man weiß, dass die Besoldung verfassungswidrig ist, wenn man weiß, dass Mecklenburg-Vorpommern im Besoldungsranking nur auf den letzten Plätzen zu finden ist, wenn man weiß, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes jeden Tag überlastet werden, dann schafft ein solches Verhalten weder Vertrauen in die Landesregierung, noch drückt es Wertschätzung aus, noch macht es den öffentlichen Dienst in MV zukunftsfähiger.

Der neue Gesetzentwurf ist der GdP nur in den Teilen bekannt, die der Finanzminister Heiko Geue (SPD) verkündet hat. Eine tiefgreifende Bewertung insbesondere zur Verfassungskonformität der zukünftigen Besoldung konnte noch nicht erfolgen. Wer seine Ansprüche auf eine amtsangemessene Besoldung für 2023 sichern will, muss seinen Antrag bis zum 31.12.2023 an das Landesamt für Finanzen nachweisbar gesendet haben.

Wer dem Finanzminister und seinen Äußerungen zur Besoldung vertraut, der sollte keinen Antrag stellen. Mein Antrag ist jedenfalls abgesendet“; so Schumacher abschließend.

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Hinweis: Die GdP stellt ihren verbeamteten Gewerkschaftsmitgliedern Musteranträge auf amtsangemessene Alimentation zur Verfügung. Diese sind im Mitgliederbereich und bei den Vertrauensleuten der Kreisgruppen zu erhalten. Damit die berechtigten Ansprüche nicht verfallen, müssen diese Anträge bis zum 31.12.2023 nachweisbar an das Landesamt für Finanzen geschickt werden. Darüber hinaus sind entsprechende Rechtsschutzanträge an die Gewerkschaft möglich.
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