Tarif
Beanstandung des Versicherungsnachweises für das Jahr 2004 (VBL)
In der Satzung der VBL ist festgelegt, dass die VBL erwirtschaftete Überschüsse in Form von Bonuspunkten den Versicherungspflichtigen gut zu schreiben hat. Für 2004 wurden, obwohl die Möglichkeit dazu bestand, keine Entscheidung zu Bonuspunkten getroffen.
Das soll nunmehr mit unserer Unterstützung durchgesetzt werden.
Deshalb raten wir unseren Kolleginnen und Kollegen, gem. § 51 der Satzung der VBL ihre Ansprüche auf diese Bonuspunkte geltend zu machen.
Ein entsprechendes Musterschreiben kann bei den Kreisgruppen abgefordert werden.
Wichtig:
Die Einsprüche müssen innerhalb von 6 Monaten erhoben werden (Verjährungsfrist).
Für die Meldung von 2004 also spätestens November/Dezember 2006; je nach Eingang der Mitteilung bei jedem persönlich.
Denn Download des Musterbescheides, könnt ihr im Mitgliederbereich herunterladen
Das soll nunmehr mit unserer Unterstützung durchgesetzt werden.
Deshalb raten wir unseren Kolleginnen und Kollegen, gem. § 51 der Satzung der VBL ihre Ansprüche auf diese Bonuspunkte geltend zu machen.
Ein entsprechendes Musterschreiben kann bei den Kreisgruppen abgefordert werden.
Wichtig:
Die Einsprüche müssen innerhalb von 6 Monaten erhoben werden (Verjährungsfrist).
Für die Meldung von 2004 also spätestens November/Dezember 2006; je nach Eingang der Mitteilung bei jedem persönlich.
Denn Download des Musterbescheides, könnt ihr im Mitgliederbereich herunterladen