GdP fordert Vorratsdatenspeicherung und Ausbau des Terrorabwehrzentrums
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 2. März 2010 die
Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht begründete
sein Urteil damit, dass das Gesetz keine konkreten Maßnahmen zur
Datensicherheit vorsehe und die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu
niedrig seien. Einen grundlegenden Verstoß gegen das Grundgesetz sah es aber
nicht.
Der Bundesvorsitzende der GdP, Bernhard Witthaut hatte Ende Oktober letztmalig
und zum wiederholten Male in diesem Jahr erklärt: „Es ist höchste Zeit, die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und eine verfassungskonforme
Vorratsdatenspeicherung in Gesetzesform zu gießen. Die derzeitig fehlende
Rechtsgrundlage für dieses wichtige Ermittlungsinstrument verschafft
Kinderporno-Konsumenten, Terroristen und den Drahtziehern der organisierten
Kriminalität einen unerträglichen Handlungsspielraum.“
Witthauts heutige Forderung zum Ausbau des Terrorismusabwehrzentrums trifft
auch auf breite Zustimmung in Mecklenburg-Vorpommern.
„Ein Zentralregister mit Daten über gewaltbereite Rechtsextremisten oder der
Ausbau des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin, das ursprünglich
nur für den islamisch motivierten Terrorismus eingerichtet wurde, sind
sicherlich Schritte, die jetzt in Betrachtung gezogen werden müssen, um dieser
neuen Qualität des Terrors begegnen zu können“, so Silkeit weiter.
Der Landesvorstand
diese GdP M-V Meldung - als pdf. Dokument herunterladen
Michael Silkeit spricht am 17.11.2011 im Landtag MV über die NSU als
rechtsextremes Terrornetzwerk
und die Gefahr für Mecklenburg Vorpommern
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Aktuelle Nachrichten
des
GdP Bundesvorstandes Informationen von den
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Mecklenburg-Vorpommern Newsletter der GdP Mecklenburg-Vorpommern bestellen
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Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht begründete
sein Urteil damit, dass das Gesetz keine konkreten Maßnahmen zur
Datensicherheit vorsehe und die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu
niedrig seien. Einen grundlegenden Verstoß gegen das Grundgesetz sah es aber
nicht.
Der Bundesvorsitzende der GdP, Bernhard Witthaut hatte Ende Oktober letztmalig
und zum wiederholten Male in diesem Jahr erklärt: „Es ist höchste Zeit, die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und eine verfassungskonforme
Vorratsdatenspeicherung in Gesetzesform zu gießen. Die derzeitig fehlende
Rechtsgrundlage für dieses wichtige Ermittlungsinstrument verschafft
Kinderporno-Konsumenten, Terroristen und den Drahtziehern der organisierten
Kriminalität einen unerträglichen Handlungsspielraum.“
Witthauts heutige Forderung zum Ausbau des Terrorismusabwehrzentrums trifft
auch auf breite Zustimmung in Mecklenburg-Vorpommern.
„Ein Zentralregister mit Daten über gewaltbereite Rechtsextremisten oder der
Ausbau des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin, das ursprünglich
nur für den islamisch motivierten Terrorismus eingerichtet wurde, sind
sicherlich Schritte, die jetzt in Betrachtung gezogen werden müssen, um dieser
neuen Qualität des Terrors begegnen zu können“, so Silkeit weiter.
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