Gespräch zur Beamtenbesoldung
Gespräch zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zur verzögerten Ost-West-Anpassung und Besoldungsanpassung 2008
Die Verfahrensweise im Land Mecklenburg-Vorpommern ist dagegen weiterhin ungeklärt.
In dem nun erfolgten Gespräch mit dem Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD) haben wir unsere Auffassung zum Bundesverfassungsgerichtsbeschluss dargelegt und den Finanzminister aufgefordert, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen die zu wenig gezahlte Besoldung nachzuzahlen.
Für das Ministerium ist es unstrittig, dass Kolleginnen und Kollegen sowohl im Jahr 2000 als auch im Jahr 2008 fast geschlossen Widersprüche gegen die nicht erfolgte Ost-West-Anpassung der Besoldung eingelegt haben. Trotzdem halten der Finanzminister und die Landesregierung aber an ihrer derzeitigen Auffassung fest, wonach sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur auf das Land Sachsen und dessen Kläger bezieht. Eine Nachzahlung im Land Mecklenburg-Vorpommern schließen sie daher kategorisch aus.
Auch wenn das Gespräch nicht auf eine schnelle Lösung im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen hoffen lässt, hat das Ministerium in diesem Gespräch zumindest Verhandlungsbereitschaft gezeigt.
Die Gesprächsparteien vereinbarten, bald weitere Gespräche durchzuführen, um eine verfassungskonforme, faire und akzeptable Regelung zu schaffen.
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand
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siehe auch:
--> BVerfG: Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14
--> GdP MV: "Verfassungswidrige Besoldung bei der Ost-West-Anpassung" (01.Oktober 2017)
In dem nun erfolgten Gespräch mit dem Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD) haben wir unsere Auffassung zum Bundesverfassungsgerichtsbeschluss dargelegt und den Finanzminister aufgefordert, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen die zu wenig gezahlte Besoldung nachzuzahlen.
Für das Ministerium ist es unstrittig, dass Kolleginnen und Kollegen sowohl im Jahr 2000 als auch im Jahr 2008 fast geschlossen Widersprüche gegen die nicht erfolgte Ost-West-Anpassung der Besoldung eingelegt haben. Trotzdem halten der Finanzminister und die Landesregierung aber an ihrer derzeitigen Auffassung fest, wonach sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur auf das Land Sachsen und dessen Kläger bezieht. Eine Nachzahlung im Land Mecklenburg-Vorpommern schließen sie daher kategorisch aus.
Auch wenn das Gespräch nicht auf eine schnelle Lösung im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen hoffen lässt, hat das Ministerium in diesem Gespräch zumindest Verhandlungsbereitschaft gezeigt.
Die Gesprächsparteien vereinbarten, bald weitere Gespräche durchzuführen, um eine verfassungskonforme, faire und akzeptable Regelung zu schaffen.
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand
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siehe auch:
--> BVerfG: Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14
--> GdP MV: "Verfassungswidrige Besoldung bei der Ost-West-Anpassung" (01.Oktober 2017)