Gewalt gegenüber Polizeibeschäftigten
Jeder Angriff ist einer Zuviel - Bundeskabinett will Schutz von Polizisten verbessern
Wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft
In dem geplanten neuen Paragraphen heißt es deshalb richtigerweise: "Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Damit wird künftig nicht nur Gewalt bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen oder Verkehrskontrollen bestraft werden, sondern schon Angriffe bei allgemeinen Diensthandlungen von Polizisten, wie zum Beispiel Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen.
„Das ist ein klares und längst überfälliges Bekenntnis der Bundesregierung, dass es keine Toleranz bei Gewalt gegen Polizisten geben darf“, so Schumacher abschließend.
Der Landesvorstand