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Rechtsstreit mit DPolG beigelegt!

Beide Parteien einigten sich auf einen Vergleich

Schwerin:.

Anlässlich eines Eilverfahrens vor dem Landgericht Schwerin einigten sich gestern die Streitparteien auf nachstehenden Vergleich:

Anlässlich eines Eilverfahrens vor dem Landgericht Schwerin einigten sich gestern die Streitparteien auf nachstehenden Vergleich:

I. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Verfügungsbeklagte Olaf Knöpken es unterlässt, in Bezug auf die Personalratswahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2002 wörtlich oder sinngemäß zu behaupten: „Die GdP oder ihre Mitglieder hätten das Wahlergebnis zielgerichtet manipuliert oder Wahlbetrug begangen.“

II. Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei den Personalratswahlen der Angestellten in Grimmen im Jahr 2002 erhebliche Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind.

III. Damit ist der Rechtsstreit erledigt.

IV. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.“


Das Protokoll der öffentlichen Sitzung findet Ihr in Gänze in unserem Mitgliederbereich im Internet unter www.gdp-mv.de bzw. bei Euren Kreisgruppen.


Der Landesvorstand
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