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Mehrarbeit künftig nur noch auf dem Differenzkonto?

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Mit der Umsetzung der neuen AZVOPol kommt es zu einer Veränderung bei der Genehmigung oder Anordnung von Mehrarbeit. Insbesondere sollen nach dem aktuellen Stand der Diskussion zur Anpassung von DSM Überstunden grundsätzlich vorerst auf das Differenzkonto gebucht werden. Die Frage, wie Stunden, die erstmal auf dem Differenzkonto sind, als Mehrarbeit genehmigt werden können, ist nicht geklärt. Um den Anspruch auf eine spätere Auszahlbarkeit der geleisteten Mehrarbeit nicht zu gefährden, rät die GdP allen Betroffen einen Antrag auf Genehmigung von Mehrarbeit zu stellen und hat dafür ein Musterformular vorbereitet.

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