Deutlich höhere Zulagen für Spezialeinheiten in NRW
Mit den vorgeschlagenen Anpassungen verdoppeln sich fast die Zulagen für SEK und MEK-Angehörige. Gleichzeitig bekommen Mitglieder der Technischen Einsatzgruppe, der Verhandlungsgruppe und der Führungsstelle SE erstmals eine Zulage in gleicher Höhe. Weitere für die Spezialkräfte der Polizei in NRW wichtige Zulagen sollen ebenfalls bis auf Cent-Beträge wieder auf das Niveau des Bundes angehoben werden.
Der Gesetzentwurf sieht eine rückwirkende Anpassung der Zulagen zum 1.1.2017 vor. Die GdP begleitet das Ende 2016 eingeleitete Gesetzgebungsverfahren konstruktiv und setzt sich dafür ein, dass auch die bisher nicht berücksichtigten Lehrenden am LAFP aus dem Bereich der Spezialkräfte die entsprechenden Zulagen erhalten. Die Stellungnahme der GdP ist unter www.gdp-nrw.de in der Rubrik „Positionen“ abrufbar. Eine Verabschiedung des Gesetzes im Landtag ist noch in der laufenden Legislaturperiode, also spätestens Anfang April geplant.
Die grundsätzliche Überarbeitung der EZulV NRW bleibt weiter auf der Tagesordnung, so wie die GdP das bereits seit Beginn der Verhandlungen zur Dienstrechtsreform gefordert hat.
Handlungsbedarf besteht aus Sicht der GdP vor allem bei den Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten und den Zulagen für Schichtdienst. Auch diese sind teilweise seit Jahren nicht mehr angepasst worden und werden modernen Schichtdienstgestaltungen nicht mehr gerecht.
Der Gesetzentwurf sieht eine rückwirkende Anpassung der Zulagen zum 1.1.2017 vor. Die GdP begleitet das Ende 2016 eingeleitete Gesetzgebungsverfahren konstruktiv und setzt sich dafür ein, dass auch die bisher nicht berücksichtigten Lehrenden am LAFP aus dem Bereich der Spezialkräfte die entsprechenden Zulagen erhalten. Die Stellungnahme der GdP ist unter www.gdp-nrw.de in der Rubrik „Positionen“ abrufbar. Eine Verabschiedung des Gesetzes im Landtag ist noch in der laufenden Legislaturperiode, also spätestens Anfang April geplant.
Die grundsätzliche Überarbeitung der EZulV NRW bleibt weiter auf der Tagesordnung, so wie die GdP das bereits seit Beginn der Verhandlungen zur Dienstrechtsreform gefordert hat.
Handlungsbedarf besteht aus Sicht der GdP vor allem bei den Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten und den Zulagen für Schichtdienst. Auch diese sind teilweise seit Jahren nicht mehr angepasst worden und werden modernen Schichtdienstgestaltungen nicht mehr gerecht.
Übersicht zum Gesetzentwurf der Landesregierung:
Erschwerniszulage für … | € neu | € alt |
Spezialeinheiten | ||
| 300 /Monat | 153,39 /Monat |
| 300 /Monat | 0,00 /Monat |
Verdeckte Ermittler | ||
| 260 /Monat | 153,39 |
Sprengstoffermittler | ||
| 21,40 /Stunde max. 321 /Monat | 15,34 /Stunde max. 230,08 /Monat |
Sprengstoffentschärfer | ||
§11 Abs.1, S.2 | 35,70 /Stunde max. 535 /Monat | 25,56 /Stunde max. 383,47 /Monat |
§11 Abs.2 | 357,00 /Stunde | 255,65 /Stunde |
Taucher | ||
| 3,40 /Stunde | 2,76 /Stunde |
| 14,30-27,80 /Stunde | 11,45-22,23 /Stunde |
| 5,50 /Stunde | 4,44 /Stunde |
Tätige an Antennen und Antennenträgern | ||
| 2,10-12,80 /Tag | 1,53 - 9,20 /Tag |
| 0,70-2,80 /Tag | 0,51-205 /Tag |
| 1,40-2,80 /Tag | 1,02-2,05 /Tag |