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Deutlich mehr als Inflationsausgleich - Erwartungen an die Tarifrunde 2013

Deutlich mehr als Inflationsausgleich - Foto: GdP

Aktuell liegt die Inflationsrate in Deutschland bei 2,2 Prozent. Die Tariferhöhung, die die GdP gemeinsam mit ver.di und GEW in den im Januar beginnenden Verhandlungen über den TV-L durchsetzen will, soll darüber liegen. Wie hoch die Tarifforderung konkret ausfällt, steht aber noch nicht fest. Zuvor müssen die Gewerkschaften ihre Forderung erst anhand der ökonomischen Rahmendaten erarbeiten.

Neben der aktuellen Wirtschaftsentwicklung und der Inflationsrate spielt dabei auch die Entwicklung der Steuereinnahmen eine Rolle. Zudem werden die Gewerkschaften bei ihrer Forderung die Tarifabschlüsse in anderen Branchen berücksichtigen, insbesondere den letzten Tarifabschluss für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Schon deshalb, damit sich die Bezahlung innerhalb des öffentlichen Dienstes nicht weiter auseinanderentwickelt.

Beim Bund und bei den Kommunen stiegen die Gehälter in diesem Jahr um 3,5 Prozent. Im kommenden Jahr steigen sie erneut, um 1,4 Prozent zum 1. Januar und um weitere 1,4 Prozent zum 1. August 2013. Im Vergleich dazu fiel die Tariferhöhung für die Beschäftigten der Länder in diesem Jahr mit 1,9 Prozent bescheiden aus. Einen Tarifabschluss in vergleichbarer Höhe wie bei Bund und Kommunen gab es bei den Ländern zuletzt im März 2009. Damals gab es drei Prozent mehr. Es gibt also Nachholbedarf. Und zwar unabhängig davon, dass der Zuwachs bei den Steuereinnahmen inzwischen nicht mehr ganz so groß ist, wie sich das Anfang des Jahres während der Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen dargestellt hat.

Welche Schlussfolgerungen sich aus diesen ökonomischen Rahmendaten ableiten lassen, wird die Tarifkommission des GdPLandesbezirks am 12. November beraten. Bis Ende des Monats werden dann die Großen Tarifkommissionen von GdP Land und von GdP Bund ihre Forderungen beschließen. Die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes beraten parallel in ihren Tarifkommissionen. Am 10. und 11. Dezember folgt schließlich eine gemeinsame Beschlussfassung von ver.di, GEW und GdP. Auch die Gewerkschaften des Beamtenbundes werden dann in die Überlegungen einbezogen.

Formal gilt der TV-L nur für die Tarifbeschäftigten, nicht für die Beamten. Aber für die Gewerkschaften ist von vorneherein klar, dass der Tarifabschluss eins zu eins auf die Beamten übertragen werden muss. Auch die Länder kalkulieren die Kosten einer Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamten von vorneherein mit ein, auch wenn sie sich am Ende nicht mehr so gerne daran erinnern.

Beim Tarifabschluss 2009 hat die GdP dem damaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) öffentlich Wortbruch vorgeworfen, weil er allen vorherigen Versprechungen zum Trotz bei der Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamten getrickst hat. Beim letzten Tarifabschluss im Frühjahr 2011 hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) den Abschluss dagegen eins zu eins auf die Beamten übertragen. Die GdP geht davon aus, dass das auch 2013 passieren wird.

(Quelle: Deutsche Polizei, 11-2012)
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