Erhöhung des Familienzuschlags beschlossen!
Anpassung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021
Mit dem nun verabschiedeten Gesetz werden die Zuschläge für Beamt:innen mit drei oder mehr Kindern im ersten Schritt rückwirkend zum 01.01.2021 angepasst. Dies geschieht von Amts wegen, ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Konkret bedeutet dies, dass bspw. der Erhöhungsbetrag des Familienzuschlags für das dritte Kind ab der Besoldungsgruppe A 9 nicht wie aktuell bei 397,89 Euro, sondern bei 807,15 Euro liegt. Insgesamt steigt der Zuschlag also in dieser Konstellation um 409,26 Euro (brutto). Einen Gesamtüberblick über die Zahlen ergibt sich aus der angehängten Tabelle.
Auch Nachzahlungen für die Jahre 2011-2020 geregelt
Neben der aktuellen Anpassung legt das Gesetz auch die Nachzahlungsansprüche für den Zeitraum ab dem Jahre 2011 fest. Voraussetzung hierfür war die jährliche Einlegung eines Widerspruchs. Hierzu hatte die GdP Muster zur Verfügung gestellt.
Position: Festhalten am Widerspruchserfordernis problematisch
Das Erfordernis der sog. „haushaltnahen Geltendmachung“ der Ansprüche ist gerichtlich festgestellt. Dennoch hatte die GdP dafür geworben, im Sinne der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes allen betroffenen Kolleg:innen die Nachzahlungen zukommen zu lassen, unabhängig davon, ob jährlich Widersprüche erhoben wurden oder nicht. Dieser Forderung ist der Gesetzgeber bedauerlicherweise nicht nachgekommen. Unabhängig von dieser Frage wird die GdP sich fortan dafür einsetzen, dass auch die Zuschläge für die ersten beiden Kinder deutlich angepasst werden.Dokumente zum Download: