Fürsorgepflicht in Corona-Zeiten
Allgemeingefahr oder dienstlicher Zusammenhang?
Was sollte man bei einem Infektionsverdacht tun?
Soweit ihr den Verdacht habt, euch im Dienst mit SARS-CoV-2 infiziert zu haben, solltet ihr unmittelbar Kontakt zum Pandemiestab eurer Behörde sowie dem PÄD aufnehmen und unbedingt und unverzüglich eine Dienstunfallanzeige einreichen. Die Anzeige sollte eine detaillierte Beschreibung über die Kontaktsituation unter Benennung von Zeugen enthalten. Ebenfalls können Ausführungen zu privaten Kontakten helfen, um eine anderweitige Infektion auszuschließen. Die aktuellen Regelungen stellen hohe Hürden an die Anerkennung als Dienstunfall. Daher muss besonderer Wert auf eine saubere Dokumentation gelegt werden.
Perspektive: Vermutungsregelung ist unerlässlich
Die aktuelle Pandemielage zeigt, dass das Dienstunfallrecht in Teilen überholt ist und unrealistische Anforderungen an die Inanspruchnahme versorgungsrechtlicher Leistungen vorgibt. Die GdP hat zu diesem Zwecke eine breitgefächerte Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die Verbesserungsvorschläge für unsere Kolleginnen und Kollegen erarbeitet. Neben der Forderung zur Einführung einer Vermutungsreglung, die bei der Infektion mit SARS-CoV-2 im Dienst in der aktuellen Pandemielage stets einen Dienstunfall als gegeben ansieht, werden noch weitere strukturelle Verbesserungen durchdacht. Die Ergebnisse werden euch zeitnah vorgestellt.