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Fürsorgepflicht in Corona-Zeiten

Allgemeingefahr oder dienstlicher Zusammenhang?

Foto:_ GdP/Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis
Foto:_ GdP/Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis

In den vergangenen Monaten haben sich erwartungsgemäß Fälle gehäuft, in denen sich Kolleginnen und Kollegen im Dienst mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Im Rahmen des täglichen Dienstes ist es nämlich weder möglich, den erforderlichen Abstand einzuhalten, noch den direkten Kontakt zu anderen Menschen zu verhindern. Dennoch werden Anträge von Kolleginnen und Kollegen auf Anerkennung einer Infektion als Dienstunfall häufig mit der Begründung abgelehnt, es bestehe eine Pandemielage und die Infektion stelle demnach eine Allgemeingefahr dar. Eine gesteigerte Bedrohung für den Polizeivollzugsdienst ist nach Ansicht des Dienstherrn also nicht erkennbar. Das hat mit einer Fürsorgepflicht nichts zu tun! Wer aufgrund seiner Tätigkeit engen Kontaktsituationen mit Menschen ausgesetzt ist, darf im Falle einer Infektion nicht mit den Folgen einer Erkrankung alleine gelassen werden. Die GdP hat zu diesem Zwecke bereits Musterverfahren ausgewählt und klagt diese aktuell durch.

Was sollte man bei einem Infektionsverdacht tun?

Soweit ihr den Verdacht habt, euch im Dienst mit SARS-CoV-2 infiziert zu haben, solltet ihr unmittelbar Kontakt zum Pandemiestab eurer Behörde sowie dem PÄD aufnehmen und unbedingt und unverzüglich eine Dienstunfallanzeige einreichen. Die Anzeige sollte eine detaillierte Beschreibung über die Kontaktsituation unter Benennung von Zeugen enthalten. Ebenfalls können Ausführungen zu privaten Kontakten helfen, um eine anderweitige Infektion auszuschließen. Die aktuellen Regelungen stellen hohe Hürden an die Anerkennung als Dienstunfall. Daher muss besonderer Wert auf eine saubere Dokumentation gelegt werden.

Perspektive: Vermutungsregelung ist unerlässlich

Die aktuelle Pandemielage zeigt, dass das Dienstunfallrecht in Teilen überholt ist und unrealistische Anforderungen an die Inanspruchnahme versorgungsrechtlicher Leistungen vorgibt. Die GdP hat zu diesem Zwecke eine breitgefächerte Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die Verbesserungsvorschläge für unsere Kolleginnen und Kollegen erarbeitet. Neben der Forderung zur Einführung einer Vermutungsreglung, die bei der Infektion mit SARS-CoV-2 im Dienst in der aktuellen Pandemielage stets einen Dienstunfall als gegeben ansieht, werden noch weitere strukturelle Verbesserungen durchdacht. Die Ergebnisse werden euch zeitnah vorgestellt.
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